Was Sie über die Beurkundung wissen müssen
Die notarielle Beurkundung ist sehr häufig eine Grundvoraussetzung für die Abwicklung eines Rechtsgeschäfts. Aus juristischer Sicht heraus betrachtet ist eine notarielle Beurkundung als strengste Form einer Urkunde anzusehen, welche der Gesetzgeber kennt. Der Gesetzgeber schreibt die Beurkundung durch einen Notar stets in derartigen Fällen vor, in denen das rechtliche Konstrukt des Rechtsgeschäfts als überaus kompliziert angesehen werden muss. In derartigen Fällen erhält das Rechtsgeschäft erst durch die Beurkundung des Notars ihre rechtliche Wirksamkeit.
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In welchen Fällen ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich?
Eine Beurkundung durch einen Notar kann sowohl bei einem Vertrag als auch bei Willenserklärungen zum Einsatz kommen. Diejenigen Verträge oder Willenserklärungen, welche für die betroffenen Personen eine überaus weitreichende Konsequenz mit sich bringen, müssen zwingend einer Beurkundung durch einen Notar unterzogen werden. Auf diese Weise möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass sich die entsprechenden Personen auch tatsächlich der rechtlichen Tragweite ihrer Handlung bewusst sind.
Beispiele für eine gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung durch einen Notar
Immobilienkaufverträge
Grundstückskaufverträge
Erbverträge
Eheverträge
das sogenannte notarielle Testament
Siehe auch: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 311b Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass
Wie ist der Ablauf des Verfahrens
In Deutschland ist es verpflichtend, dass der Kaufvertrag einer Immobilie oder eines Grundstücks im Beisein von Käufer und Verkäufer notariell zu beurkundet wird. (Symbolfoto: Africa Studio/Shutterstock.com)[/capt[…]