OLG Schleswig – Az.: 17 U 66/21 – Urt. v. 03.12.2021
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Flensburg vom 5. August 2021, Az. 4 O 355/20, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Flensburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Gründe
I.
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche des Klägers nach dem Kauf eines von der Beklagten hergestellten Kraftfahrzeugs.
Der Kläger kaufte das gebrauchte Fahrzeug des Typs Mercedes-Benz C250 BlueTEC 150 kW mit der FIN XXX am 23. Januar 2019 bei einem Autohaus B. zu einem Preis von € 23.000,00. Das Fahrzeug war am 26. September 2014 erstmals zugelassen worden und hatte eine Laufleistung von 60.712 Kilometern. In dem Fahrzeug ist ein Motor des Typs OM 651 verbaut. Das Fahrzeug ist nach Euro 6 zugelassen.
Für das Fahrzeug wurde unstreitig kein verpflichtender Rückruf zur Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem angeordnet. Es ist unstreitig, dass auf das streitgegenständliche Fahrzeug ein Update der Motorsteuerungssoftware aufgespielt wurde, welches das Abgasverhalten verändert hat.
Der Kläger hat behauptet, in dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden. Die Abgassteuerung sei so ausgelegt, dass sie faktisch nur auf dem Prüfstand so funktioniere, dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden. Es sei eine Prüfstandserkennung vorhanden.
Im Einzelnen hat der Kläger behauptet:
ein freiwilliger Rückruf indiziere, dass eine Abschalteinrichtung vorhanden gewesen sei;
es sei eine Kühlmittel-Sollwert-Temperatur-Regelung vorhanden;
die Abgasrückführung sei temperaturgesteuert (Thermofenster);
die Beimischung von AdBlue verringere sich nach Ausstoß von 17,6 Gramm Stickoxiden (Bit 13 Funktion). Dieser Ausstoß entspreche dem Prüfstandslauf;
es sei eine Funktion verbaut, dass das Fahrzeug nach 1.200 Sekunden in den „schmutzigen Abgasmodus“ wechselt (Bit 14 Funktion). Der NEFZ dauere 1.180 Sekunden;
die Software sei so eingestellt, dass nach 11 Kilometern in den „schmutzigen Abgasmodus“ gewechselt werde. Das ent[…]