Austritt aus der Kirche ist über Amtsgericht oder Notar möglich
Sie möchten aus der Kirche austreten? Sie können entweder mündlich/persönlich über das Amtsgericht oder schriftlich über einen Notar austreten. Aufgrund der stetig steigenden Austrittswelle ist ein Termin beim Amtsgericht mitunter allerdings schwierig zu bekommen und etwas Geduld ist gefragt. Eine Austrittserklärung über Notar bietet jedoch eine Alternative.
Wie kaum eine andere Institution verkörpert die Kirche den religiösen Glauben. In Deutschland sind von Geburt an die meisten Menschen in der Kirche, da die meisten Eltern ihren Kindern Gottes Segen durch die Taufe nicht vorenthalten möchten. Damit einher geht jedoch eine Mitgliedschaft in der Kirche, die nicht automatisch wieder endet. Wer als erwachsene Person den Bezug zu der Kirche verloren hat, kann selbstverständlich aus der Kirche auch wieder austreten. Der Kirchenaustritt über einen Notar ist dabei der schnellste Weg.
Die Kirche macht es dem Menschen nicht einfach(Symbolfoto: Steven Kyle Adair/Shutterstock.com)
Die institutionelle Verkörperung des Glaubens lebt natürlich ein Stück weit von ihren Mitgliedern, die jedoch von der Kirche als nicht als solche bezeichnet werden. Die Gläubigen, die in der Kirche sind, unterstützen die Organisation durch finanzielle Mittel. Diese finanziellen Mittel werden in der Regel durch die Kirchensteuer an die Kirche übermittelt, was natürlich für viele Menschen schon ein Argument für einen Austritt aus der Kirche darstellt. Die Gründe für einen Austritt aus der Kirche können jedoch auch anderweitig liegen. Sei es, dass der Mensch den Glauben an die Religion verloren oder kein Verständnis für die Verfehlungen der beiden großen Kirchen (katholisch sowie evangelisch) aufbringt, kein Mensch wird zu einem Verbleib in der Kirche gezwungen. Allein der Austrittswille aus der Kirche muss seitens der betroffenen Person erklärt werden, aber dieser Austrittswille ist natürlich bei der Kirche nicht unbedingt willkommen. Wer aus der Kirche austreten möchte muss zwingend eine Gebühr in Höhe von 30 Euro bezahlen und zudem auch eine Wartezeit bei der Bearbeitung der Austrittserklärung hinnehmen.
Die Austrittserk[…]