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Wann ist ein Notaranderkonto sinnvoll?

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Das Notar-Anderkonto – Vom Notar eröffnetes treuhänderisches Konto
Im Zuge eines Immobilienkaufgeschäfts ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Notar für die Abwicklung des Rechtsgeschäfts hinzugezogen wird. Bereits zu Beginn des Prozesses wird von dem Notar die Frage gestellt, ob ein Notaranderkonto errichtet werden soll. Bei einem Anderkonto handelt es sich um ein Zahlungsverkehrskonto, welches durch den Notar auf treuhänderischer Basis auch verwaltet wird. Das Notaranderkonto ist natürlich mit weitergehenden Kosten für den Käufer verbunden, sodass sich automatisch auch die Frage stellt, ob ein derartiges Notaranderkonto auch tatsächlich sinnvoll ist.

Ein Notaranderkonto gilt als die sicherste Form der Geldüberweisung. (Symbolfoto: knipsdesign/Shutterstock.com)

Wird ein Notaranderkonto seitens des Notars auf Wunsch der Vertragsparteien eröffnet, so zahlt der Käufer der Immobilie den vereinbarten Kaufpreis auch direkt auf das Notaranderkonto ein. Von diesem Notaranderkonto erfolgt dann die Zahlung des Kaufpreises an die Verkaufspartei.

Das Notaranderkonto dient somit in erster Linie der Sicherheit und soll vor Missbrauch schützen. Das Notaranderkonto darf jedoch nicht mit dem Treuhänderkonto verwechselt werden, da der Notar bei einem Notaranderkonto nicht im eigenen Namen handelt.

Überdies gibt es in der gängigen Praxis auch lediglich Notaranderkonten, die unter der Rubrik der offenen Treuhandkonten laufen. Dementsprechend wird das Notaranderkonto auch mit einer direkten Kontobezeichnung sichtbar geführt. Dies ist der wesentliche Unterschied zwischen dem Notaranderkonto und dem Treuhandkonto, da es sowohl offene als auch verdeckte Treuhandkonten gibt. Sowohl für die Verkaufspartei als auch für die Käuferpartei bringt das Notaranderkonto die Sicherheit, dass die Zahlung auch tatsächlich erst zu dem vereinbarten Zeitpunkt erfolgt.
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Nicht verschwiegen werden darf im Zusammenhang mit dem Notaranderkonto, dass der Notar durch die Eröffnung des Notaranderkontos zu einer Erhebung einer sogenannten Hebegebühr berechtigt ist. Dies lässt die Kosten für das Immobilienkaufgeschäft für die Käuferpartei natürlich ansteigen. Die[…]


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