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Photovoltaikanlage – Verzugsschadensersatz bei entgangener Einspeisevergütung

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OLG Koblenz – Az.: 2 U 1322/15 – Urteil vom 22.12.2016

I. Auf die Berufung der Beklagten und der Streithelferin zu 2) wird das Urteil der 11. Zivilkammer (1. Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Mainz vom 20.11.2015, Az. 11 HK.O 9/13, teilweise abgeändert und in Ziffer 1 wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 259.842,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.01.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Die Streithelferinnen tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

IV. Das Urteil und das in Ziffer I genannte Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Gründe
I.

(Symbolfoto: Dziurek/Shutterstock.com)

Die Klägerin begehrt Schadensersatz wegen verspäteter Errichtung von zwei Lagerhallen durch die Beklagte.

Die Parteien schlossen am 23.09.2009 und am 9.10.2009 zwei VOB-Werkverträge über die Errichtung einer Kühlhalle zur Weinlagerung sowie eines Dünger- und Getreidelagers in …[Z] zu einem Pauschalpreis von 180.000,00 € netto bzw. 190.000,00 € netto gemäß der Anlage K 1, Bl. 12 bis 35 d. A. Im Auftragsumfang nach § 1 der Verträge waren als Leistungen der Beklagten im wesentlichen vorgesehen: „Prüffähige Statik, Fundamentpläne, Konstruktionspläne, Lieferung und Montage einer freitragenden Stahlhalle mit Satteldach und Vordächern inkl. Auflastung für eine PV-Anlage auch in den Vordächern und Dachüberständen von 25 kg/qm“. Die Klägerin und die mit ihr kooperierende Firma …[A] Solar (Einzelhandelsfirma) beabsichtigten auf den Dächern der beiden Hallen eine Photovoltaikanlage zu errichten. Als Fertigstellungsfristen waren laut Vertrag der 2.11.2009 für die Weinlagerhalle und – spätestens – der 4.12.2009 für die Dünger- und Getreidelagerhalle vorgesehen. Tatsächlich wur[…]


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