Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Wohnsitzprinzip und 185-Tage-Regel beim EU-Führerschein

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Das Führerschein-Wohnsitzprinzip bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis in einem EU-Land
Die Europäische Union (EU) bzw. der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) hat für die Bürger des jeweiligen Landes, welches als Mitgliedsstaat der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums gilt, durchaus seine Vorteile. Einer der Vorteile liegt in dem Umstand, dass ein Führerschein, welcher innerhalb dieser Bereiche von dem Inhaber erworben wurde, in jedem anderen Mitgliedsstaat dieses Bereichs sowie auch in Island und Norwegen sowie Liechtenstein, anerkannt wird und dementsprechend Gültigkeit besitzt. Dies bringt den weiteren Vorteil mit sich, dass der internationale Führerschein nicht zwingend für die mobile Bewegungsfreiheit mit dem Fahrzeug erforderlich ist. Damit diese Mobilität und Freiheit auch in vollen Zügen genossen werden kann, ist es jedoch zunächst erst einmal erforderlich, dass eine derartige Fahrerlaubnis erworben wird. Gerade in diesem Bereich findet die Freiheit sowie auch Mobilität jedoch sehr schnell ihre bürokratischen Grenzen, da der Ort, an dem der Führerschein erworben wurde, doch eine Rolle spielt.

(Symbolfoto: Von Thorsten Bock/Shutterstock.com)

Bei dem Erwerb eines Führerscheins gilt in der EU bzw. dem EWR sehr streng das Wohnsitzprinzip. Dies bedeutet, dass der Anwärter auf einen Führerschein über einen festen Wohnsitz bzw. einen ordentlichen Wohnsitz verfügen muss, damit der Führerschein auch tatsächlich beantragt werden kann.

Der Grund, warum die Regularien im Hinblick auf den Antrag auf einen Führerschein innerhalb der EU bzw. dem EWR sehr streng ausgelegt sind, liegt in einer Präventivmaßnahme. Durch das Wohnsitzprinzip soll dem überaus beliebten Führerschein-Tourismus einen Riegel vorgeschoben werden. Ein weiterer Grund, welcher das Wohnsitzprinzip begründet, liegt in der Vollziehbarkeit einer Sanktionsmaßnahme. Wurde beispielsweise ein Führerschein eines Führerscheininhabers durch eine staatliche Maßnahme oder aufgrund von Verkehrsverstößen in einem Land der EU bzw. dem EWR eingezogen, so kann der Verkehrssünder nicht einfach die Reise in ein benachbartes Land innerhalb der EU bzw. dem EWR einreisen und dort die Ausstellung eines neuen Führerscheins beantragen. Wäre dies möglich, so würd[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv