Patchwork-Testament – Probleme mit der gesetzlichen Erbfolge für die Patchworkfamilie umgehen
In der jüngeren Vergangenheit hat es gerade im privaten Umfeld des Menschen erhebliche Veränderungen gegeben. Bedingt durch die gestiegenen beruflichen Anforderungen mussten in vielen Fällen auch die privaten Lebensumstände des Menschen verändert werden, damit die beruflichen Verpflichtungen bewältigt werden können. So hat sich beispielsweise in zahlreichen Familien das Prinzip der „Patchwork-Familie“ etabliert, bei welchen lediglich ein Elternteil der Familie als leibliches Elternteil der Kinder anzusehen ist. Der Partner des leiblichen Elternteils nimmt in diesen Fällen die Stiefelternschaft ein, da keine direkte Verwandtschaft mit dem Kind besteht. Unabhängig von dieser Entwicklung hat der Gesetzgeber in Deutschland im Hinblick auf das Familien- bzw. Erbrecht keinerlei Veränderungen erfahren, die dieser Entwicklung Rechnung tragen würde. Dementsprechend gelten noch die alten gesetzlichen Regelungen auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland alt – sehr alt sogar. Diejenigen Autoren, die seinerzeit dieses Gesetzbuch verfasst haben, konnten mit Begrifflichkeiten wie „Patchfork-Familie“ noch nicht viel anfangen bzw. war der Begriff seinerzeit noch undenkbar. Das BGB geht daher bei einer Familie von dem klassischen Bild „Vater, Mutter, Kind“ aus, bei dem beide Elternteile eine direkte Verwandtschaft mit dem Kind bzw. den Kindern aufweisen. Gleichermaßen verhielt es sich mit dem Umstand, dass ein Partner nach dem Tode des anderen Partners erneut eine Ehe eingeht. Genau dies ist jedoch der wesentliche Aspekt bei einer Patchwork-Familie – ein Partner ist nicht der leibliche Elternteil des Kindes bzw. der Kinder.
Die Patchwork-Familie kann rechtlich Probleme nach sich ziehen
Auch wenn das Prinzip der „Patchwork-Familie“ in der gängige[…]