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Rechtsanwälte Kotz GbR

Differenzierung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Inflationsausgleichsprämie

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Differenzierungen bei Sonderzahlungen und Inflationsprämien
Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezüglich Sonderzahlungen und Inflationsprämien ist ein zentrales Thema im Arbeitsrecht. Es geht um die Frage, inwieweit Arbeitnehmer Anspruch auf bestimmte Zahlungen haben und welche Bedingungen hierfür gelten. Der vorliegende Fall beleuchtet diese Thematik anhand eines konkreten Beispiels.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 1 Ca 601/22  >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Die Klägerin ist seit 2009 bei der Beklagten als Kauffrau im Einzelhandel beschäftigt.
Ein Arbeitsvertrag von 2011 legt fest, dass u.a. Tarifverträge des Einzelhandels und Betriebsvereinbarungen gelten.
Die Beklagte bot den Arbeitnehmern neue Arbeitsverträge an, die von der Klägerin nicht angenommen wurden.
In den neuen Verträgen wurde eine Sonderzahlung geregelt, die abhängig von der Unternehmensleistung und unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt wird.
Die Klägerin erhielt 2022 kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld von der Beklagten.
Eine Inflationsausgleichsprämie wurde von der Beklagten an die Arbeitnehmer gezahlt, die auf Sonderzahlungen verzichtet haben; die Klägerin erhielt diese nicht.
Das Gericht entschied, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die Inflationsausgleichsprämie hat, basierend auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz.

Hintergrund des Falles
Klärung von Ansprüchen: Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Streit um Sonderzahlungen und Inflationsprämien. (Symbolfoto: giggsy25 /Shutterstock.com)

Die Klägerin, eine Kauffrau im Einzelhandel, war seit 2009 bei der Beklagten beschäftigt. Ihr Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2011 enthielt Regelungen, die sich auf die jeweils gültigen Tarifverträge des Einzelhandels und weitere betriebliche Vereinbarungen bezogen. Insbesondere wurde auf eine Prämienlohn[…]


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