Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Grundbuchverfahren – Nachweis für Stellung des werdenden Wohnungseigentümers

Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de

KG Berlin –  Az.: 1 W 233/18 – Beschluss vom 11.09.2018

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, die Anträge vom 24. Juli 2017 – jeweils eingegangen bei dem Grundbuchamt am 27. Juli 2017 – auf Eigentumsumschreibung an die Beteiligten zu 2 und 3 zu vollziehen.
Gründe
I.

Die Beteiligte zu 1 war Eigentümerin zweier Grundstücke, an denen sie Wohnungseigentum errichtete und veräußerte. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind die daraus entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaften. Neben der Beteiligten zu 1 sind als Mitglied der Beteiligten zu 2 spätestens seit dem 6. Juli 2017 (Grundbuch von Prenzlauer Berg Blatt 3… N), als Mitglied der Beteiligten zu 3 spätestens seit dem 11. Dezember 2017 (Grundbuch von Prenzlauer Berg Blatt 3… N) weitere Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

In notariellen Verhandlungen vom 8. Juni 2017 (UR-Nr. 2X…/2… und 2Y…/2… des Notars D… C… ) ließ die Beteiligte zu 1 weitere Flurstücke, die an die jeweiligen Grundstücke der Beteiligten zu 2 und 3 angrenzen, an diese auf. Die Beteiligten zu 2 und 3 wurden dabei jeweils von der H… WEG-Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer A… W…, vertreten.

Auf die Anträge der Beteiligten zu 1 auf Eintragung der Eigentumswechsel hat das Grundbuchamt mit Zwischenverfügung vom 16. Oktober 2017 um Mitteilung gebeten, ob auf Seiten der Erwerberinnen neben der Beteiligten zu 1 bereits weitere Eigentümer als Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaften eingetragen seien. Außerdem hat das Grundbuchamt aufgegeben, die Vertretungsmacht der H… WEG-Verwaltungs GmbH für die Auflassung nachzuweisen.

Die Beteiligte hat daraufhin das Protokoll der Eigentümerversammlung der Beteiligten zu 2 vom 11. Dezember 2017 und das Protokoll der Eigentümerversammlung der Beteiligten zu 3 vom 13. Dezember 2017 vorgelegt.

Das Protokoll vom 11. Dezember 2017 enthält unter TOP 6 die Beschlussniederschrift, dass Frau S…, Herr J… und Herr B… zum Verwaltungsbeirat gewählt wurden. Unter TOP 8 enthält es die Beschlussniederschrift, dass die Erklärungen, die A… W… in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der H… WEG-Verwaltungs GmbH in der UR-Nr. 2X…/2… des Notars D… C… für die Beteiligte zu 2 abgegeben hat, genehmigt werden. Das Protokoll ist von dem Versammlungsleiter, von N… S… mit dem Zusatz “Wohnungseigentümer” und von C… J… mit dem Zusatz “Wohnungseigentümer/Beirat Vorsitzender” unterzeichnet. Sämtliche Unterschriften sind öffentlich beg[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv