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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht

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LG Neuruppin – Az.: 12 KLs 7/18 – Urteil vom 25.09.2018

Der Angeklagte ist des Diebstahls mit Waffen in zwei Fällen, des gemeinschaftlichen Diebstahls in drei Fällen, der Unterschlagung in zwei Fällen, der gefährlichen Körperverletzung in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, der Bedrohung sowie der Sachbeschädigung schuldig.

Er wird zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.

Angewendete Vorschriften: §§ 224 Abs. 1 Nr. 4, 241, 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Nr. 1, 244 Abs. 1 Nr. 1a), 246 Abs. 1, 303 Abs. 1, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB; §§ 1, 105 JGG.
Gründe
I.
Feststellungen zur Person
Der zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung 19 Jahre und acht bzw. neun Monate alte Angeklagte wurde in Belzig als viertältestes Kind in einer achtköpfigen Geschwisterrolle geboren, wobei es sich bei fünf Geschwistern um Halbgeschwister mütterlicherseits handelt. Die leiblichen Eltern des Angeklagten ließen sich scheiden, als dieser vier Jahre alt war. Der Vater, zu dem er seit einigen Jahren keinen Kontakt mehr hat, verzog nach Erfurt. Der Angeklagte verblieb bei seiner Mutter, die jedoch mit seiner Erziehung überfordert war. Er wurde zwar noch altersgerecht in die Grundschule in Belzig eingeschult. Jedoch wurden bei dem Angeklagten bereits zu Beginn seiner Grundschulzeit eine Lese-Rechtschreibschwäche und eine Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) diagnostiziert. Daraufhin wechselte er schon bald auf eine Förderschule in Lübbenau, nachdem er wegen der häuslichen Probleme in eine stationäre Jugendhilfeeinrichtung in Vetschau aufgenommen worden war. Wegen ADHS nahm der Angeklagte fortan Risperidon und Concerta ein. Zudem wurde er dreimal stationär in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Lübben behandelt. Etwa im Alter von 11/12 Jahren wechselte er in die Jugendhilfeeinrichtung nach Spiegelhagen in der Prignitz und besuchte fortan eine Förderschule in Perleberg. In diesem Zeitraum war er an das Sozialpädiatrische Zentrum Schwerin psychologisch angebunden. Etwa mit 14 Jahren kam der Angeklagte erstmalig mit Drogen und Alkohol in Kontakt und konsumierte diese Rauschmittel seither regelmäßig. Nach insgesamt elf Schuljahren verließ er mit dem Abschluss der zehnten Klasse die Förderschule. Ein anschließendes berufsvorbereitendes Jahr mit dem Ziel einer Lehre zum Koch brach er bereits nach einigen Monaten Anfang des Jahres 2017 ab. Weitere Anstrengungen für eine berufliche Ausbildung unternahm der Angeklag[…]


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