Schockschaden für mittelbar Geschädigte
LG Limburg – Az.: 2 O 177/18 – Urteil vom 22.03.2019
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Tatbestand
Die Klägerin nimmt die Beklagten aus einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz in Anspruch.
Die Klägerin querte zusammen mit Frau … (im Folgenden: die Getötete) am 14.09.2016 um 20.45 Uhr bei Dunkelheit außerorts nie Landstraße B.. Die Getötete ist die Ehefrau des Bruders des Ehemanns der Klägerin. Eine Straßenbeleuchtung war an dieser Stelle nicht vorhanden. Es bestand kein Fußgängerüberweg o. ä. Die Getötete war dunkel gekleidet und ging hinter der Klägerin. Der Beklagte zu 1) befuhr mit dem bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Kraftfahrzeug die Landstraße mit jedenfalls 80 km/h. Sein Abblendlicht hatte der Beklagte zu 1) eingeschaltet. Er erfasste die Getötete, die schwer verletzt wurde und noch am selben Tag im Krankenhaus verstarb. Die Klägerin wurde von dem Fahrzeug nicht erfasst. Der Zusammenstoß ereignete sich hinter ihrem Rücken.
Am 29.08.2017 begab sich die Klägerin wegen psychischer Beschwerden in die Ambulanz der L.-D.-Kliniken in D.
Vorgerichtlich hat die Klägerin durch ihre Prozessbevollmächtigten die Beklagten mehrfach erfolglos aufgefordert, ihre Einstandspflicht anzuerkennen. Ihre vorgerichtlichen Anwaltskosten berechnet sie anhand einer 1,5-Gebühr aus dem Streitwert der Klage (s. Bl. 24 d. A.).
Die Klägerin behauptet, dass der Beklagte zu 1) zu schnell gefahren sei und er die Getötete noch rechtzeitig hätte erkennen können, um den Unfall zu vermeiden. Durch den Unfall habe sie, die Klägerin, erhebliche psychische Beeinträchtigungen erlitten. So würden sie die Bilder des Unfalls noch heute begleiten. Sie leide unter einer tiefgreifenden seelischen Beeinträchtigung. Es liege eine schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome sowie eine posttraumatische Belastungsstörung vor. Sie bedürfe einer fachärztlichen Behandlung. Gegenwärtig befinde sie sich bei einem Neurologen in Behandlung. Sie werde psychologisch therapiert. Seit dem September 2016 sei sie medikamentös mit Paroxetin behandelt worden und später mit Paroxedura und Quetiapin. Dadurch habe sie an Körpergewicht zugelegt, was sich negativ auf ihre psychische Verfassung auswirke. Es habe auch ein erfolgloser Behandlungsversuch in der Türkei stattgefunden. Sie s[…]