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Prüfungsrecht – Kein Nachteilsausgleich wegen Prüfungsangst in Gruppenprüfungen

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OVG Lüneburg – Az.: 2 ME 312/20 – Beschluss vom 29.07.2020

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover – Einzelrichter der 6. Kammer – vom 23. Juli 2020 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.
Gründe
I.

Die Antragstellerin, die bei der Beklagten im Studiengang Humanmedizin studiert, begehrt wegen einer ärztlich diagnostizierten spezifisch (isolierten) Phobie (Prüfungsangst), einer rezidivierend depressiven Störung und einer infolgedessen ärztlich attestierten schweren bereits chronifizierten seelischen Erkrankung im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Gewährung eines Nachteilsausgleichs für die am 31. Juli 2020 abzulegende mündlich-praktische Prüfung im Fach Anatomie. Anstelle der vorgesehenen Gruppenprüfung begehrt sie im Wege des Nachteilsausgleichs eine Einzelprüfung.

Einen bereits im Juni 2019 beantragten Nachteilsausgleich für sämtliche Testate und Modulabschlussprüfungen im Studiengang Humanmedizin, mit dem die Antragstellerin ebenfalls anstelle der jeweiligen Gruppenprüfung eine Einzelprüfung anstrebte, lehnte die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 14. Oktober 2019 ab. Dagegen hat die Antragstellerin bei dem Verwaltungsgericht Klage (6 A 5387/19) erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

Den erneuten Antrag der Antragstellerin, sie im Rahmen der in der Zeit vom 28. Juli bis 31. Juli 2020 stattfindenden mündlich-praktischen Prüfung „Modulprüfung Anatomie“ einzeln zu prüfen, lehnte die Antragsgegnerin am 20. Juli 2020 ab.

Symbolfoto: Von LStockStudio/Shutterstock.com

Daraufhin hat die Antragstellerin am 18. Juli 2020 um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nachgesucht. Aufgrund der bei ihr diagnostizierten chronifizierten seelischen Erkrankung, wegen der sie sich seit Anfang 2018 mit dem Ziel der Heilung in therapeutischer Behandlung befinde, träten bei ihr in mündlichen Gruppenprüfungen Denkblockaden auf, die dazu führten, dass sie vorhandenes Fachwissen nicht abrufen könne und Panik- und Fluchtreaktionen zeige. Dieser Zustand könne bis zu[…]


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