Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Sorgfaltspflicht des Betriebsrats – Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

ArbG Kempten – Az.: 2 BV 16/12 – Beschluss vom 21.08.2012

Der Antrag wird zurückgewiesen.
Gründe
I.)

Die Beteiligten streiten um den Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat.

Die Antragstellerin und Beteiligte zu 1.) ist ein mittelständisches metallverarbeitendes Unternehmen. Der Antragsgegner zu 2.) und Beteiligte zu 3.) ist Vorsitzender des bei der Antragstellerin gebildeten Betriebsrates, des Antragsgegners zu 1.) und Beteiligten zu 2.). Beim Arbeitgeber war seit dem Jahr 2007 die Stelle des Leiters Forschung und Entwicklung vakant. Mitte 2010 begann die Personalsuche und dauerte ca. ein Jahr an. Auf die interne Stellenausschreibung hat sich niemand beworben. Der Arbeitgeber beabsichtigte, einen externen Bewerber für diese Position einzustellen.

Am 15.11.2011 wurde der Betriebsrat über die geplante Einstellung des Bewerbers unterrichtet und um Zustimmung zur Einstellung gebeten. Mit Schreiben vom 17.11.2011 verweigerte der Betriebsrat die Zustimmung. Mit Schreiben vom 21.11.2011 teilte der Arbeitgeber dem Betriebsrat mit, dass er die personelle Maßnahme vorläufig durchführen werde. Mit Schriftsatz vom 23.11.2011 leitete der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht Kempten ein Zustimmungsersetzungsverfahren ein (Az. 1 BV 62/11). In diesem Verfahren wurde der Betriebsrat durch dieselben Verfahrensbevollmächtigten wie im vorliegenden Verfahren vertreten. Die streitgegenständlichen Schriftsätze beider Verfahren wurden von Herrn Rechtsanwalt E. verfasst. Mit Schriftsatz vom 24.01.2012 begründete dieser die Zustimmungsverweigerung zur Einstellung des Bewerbers wesentlich damit, dass dem Betriebsrat keine Bewerbungsunterlagen des Bewerbers Vorgelegen hätten und die Betriebsratsanhörung daher unvollständig gewesen sei. Dies wird in dem Schriftsatz (Anlage AST 9, Bl. 56/61 d. A.) auf mehr als einer Seite ausführlich ausgeführt. Tatsächlich lagen dem Betriebsrat bei der Anhörung die Bewerbungsunterlagen des Bewerbers vollständig vor. Das Verfahren endete mit der Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats.

Am 03.02.2012 kam es zu einem Gespräch zwischen Betriebsratsvorsitzendem, Personalleiter und damaligem Geschäftsführer des Arbeitgebers, in dem der Betriebsratsvorsitzende mit dem wahrheitswidrigen Sachvortrag im Schriftsatz vom 24.01.2012 konfrontiert wurde. In diesem Gespräch erklärte der Betriebsratsvorsitzende, dass ihm der Schriftsatz vom 24.01.2012 bekannt sei und dieser vorab mit den Verfahrensbevollmächtigten abgestimmt wurde. Sollte in dem Schriftsatz falscher Sachvortrag en[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv