LG Kiel – Az.: 12 O 369/11 – Urteil vom 13.09.2012
Die Klage wird abgewiesen.
Dem Kläger werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.
Tatbestand
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Der Kläger macht Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 29.06.2011 gegen 9.15 Uhr auf der Ohechaussee in Norderstedt ereignete. Beteiligt waren der Kläger, der seinen BMW mit dem amtlichen Kennzeichen SE-…. fuhr, sowie die Beklagte zu 2), die einen VW Touran mit dem amtlichen Kennzeichen SE-… lenkte, der bei der Beklagten zu 1) haftpflichtversichert ist. Im Fahrzeug des Klägers saß der Zeuge Y..
Der Kläger und die Beklagte zu 2) befuhren die Ohechaussee Richtung Niendorfer Straße stadtauswärts, wobei der Kläger zunächst vor der Beklagten zu 2) fuhr. Die Ohechaussee verläuft erst einspurig und vor der Kreuzung zur Niendorfer Straße in Fahrtrichtung der Parteien dreispurig. Der Unfall ereignete sich in dem Bereich, in dem die Ohechaussee bereits dreispurig in Fahrtrichtung der Parteien verläuft, allerdings noch mehrere Meter vor der Kreuzung, an der der Kläger nach links abbiegen wollte. Zu den Örtlichkeiten und zu dem Standort der Fahrzeuge nach dem Unfall wird auf die von Beklagtenseite eingereichten Lichtbilder (Anlage B1; Bl. 43 ff. d.A.) Bezug genommen. Wie es im Einzelnen zu dem Unfall kam, ist zwischen den Parteien streitig.
Bei dem Unfall wurde das von dem Kläger gelenkte Fahrzeug erheblich beschädigt und erlitt einen Totalschaden. Der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts einschließlich Umsatzsteuer beläuft sich auf 4.850,00 €, wobei 152,34 € Umsatzsteuer in diesem Betrag enthalten sind. Die Kosten, die der Kläger für das Sachverständigengutachten zur Schadensermittlung des Sachverständigen zu zahlen hat, belaufen sich auf 825,86 €. Neben dem Betrag von 4.850,00 € für den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und den Kosten für den Sachverständi[…]