Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung – aufgrund gefälschten Führerscheins

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

VG Regensburg 8. Kammer – Az.: RN 8 S 12.576 – Beschluss vom 13.06.2012

I. Der Antrag wird abgelehnt.

II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
Gründe
I.

Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Bescheid des Landratsamts Passau vom 5. März 2012, mit welchem ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden ist.

Der 1973 geborene Antragsteller war zuletzt Inhaber einer ungarischen EU-Fahrerlaubnis (Klassen A, BE und CE), die ihm auf der Grundlage eines – wohl gefälschten – ukrainischen Führerscheins ausgestellt worden war. Zunächst hatte der Antragsteller in den Jahren 1991 und 1992 eine deutsche Fahrerlaubnis der Klassen 3 und 1a (alt) erworben, die ihm aufgrund einer Verurteilung durch das Amtsgericht Deggendorf wegen fahrlässiger Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort im Jahr 2002 entzogen worden war. Die ihm im September 2002 erteilte deutsche Fahrerlaubnis der Klassen A, B, BE, C1 und C1E wurde ihm aufgrund bestandskräftigen Bescheides des Landratsamts Passau vom 29. November 2005 entzogen, nachdem er mit Urteilen des Amtsgerichts Passau vom 10. November 2004 und vom 27. Januar 2005 wegen Bedrohung und wegen fahrlässiger Körperverletzung (jeweils zwei Fälle in Tatmehrheit) verurteilt worden war und ein in diesem Zusammenhang von ihm gefordertes psychologisches Gutachten vom 7. September 2005 zu dem Ergebnis gekommen war, dass der Kläger erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen werde und er aufgrund der Hinweise auf Alkoholmissbrauch ein Kraftfahrzeug der Fahrerlaubnisklassen A, B, BE, C1, C1E nicht sicher führen könne.

Hinsichtlich des vom Antragsteller unter dem 20. Juni 2006 erworbenen tschechischen Führerscheins erkannte ihm das Landratsamt Passau mit Bescheid vom 14. August 2007 die Berechtigung ab, von dieser Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen, nachdem er mit Urteil des Amtsgerichts Passau vom 7. August 2006 wegen gefährlicher Körperverletzung in Mittäterschaft verurteilt worden war und nachdem er am 9. April 2007 wegen Suizidabsichten gemäß Art. 10 Abs. 2 Unterbringungsgesetz im Bezirkskrankenhaus Mainkofen untergebracht werden musste. Vorangegangen war die Aufforderung durch das Landratsamt, sich psychologisch untersuchen zu lassen, der der Antragsteller nicht nachgekommen war.

Am 27. März 2008 wurde dem Antragsteller ein ungarischer Führerschein aufgrund eines von ihm vorgelegten ukrainischen Führer[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv