In Zeiten der wütenden Corona-Krise werden die betroffenen Personen unter Quarantäne gestellt, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Diese Maßnahmen betreffen mittlerweile jede Person, die im Verdacht steht, Kontakt zu einer infizierten Person gehabt zu haben oder die sich in einem entsprechenden Risikogebiet aufgehalten hat. Obgleich die Quarantäne zweifelsohne sehr viel Sinn ergibt, so ist sie dennoch ein merklicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Person. Viele Menschen erleben eine derartige Maßnahme, die auf der Grundlage der §§ 30 sowie 31 ifSG (Infektionsschutzgesetz) von der jeweiligen zuständigen Behörde gegenüber der betroffenen Person angeordnet werden kann, zum ersten Mal in ihrem Leben. Dementsprechend gehen mit einer Quarantänemaßnahme auch sehr viele Fragen einher, die sich zumeist mit den Rechten und den Pflichten einer Person in Quarantäne beschäftigen.
Symbolfoto: Von Luca Lorenzelli /Shutterstock.com
Welche Regelungen gelten für den Fall einer Quarantäne?
Zunächst erst einmal muss gesagt werden, dass die Quarantäne-Maßnahme für die betroffene Person eine Pflicht darstellt. Die zuständige Behörde wird diese Maßnahme zunächst erst einmal anordnen und der Person die Gelegenheit geben, dieser Anordnung freiwillig nachzukommen. Geschieht dies nicht, so ist eine zwangsweise Durchsetzung der Quarantäne-Maßnahme nach § 30 Absatz 2 ifSG möglich.
Obgleich die meisten betroffenen Personen die Sinnhaftigkeit der Quarantäne nachvollziehen können und sich dementsprechend auch kooperativ zeigen gibt es auch immer wieder Personen, die […]