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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung – Einnahme von Betäubungsmitteln (MDMA – Ecstasy)

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VG München – Az.: M 1 S 14.2590 – Beschluss vom 08.07.2014

I. Der Antrag wird abgelehnt.

II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

III. Der Streitwert wird auf 5.000,– Euro festgesetzt.
Gründe
I.

Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis der Klassen B und C1.

Bei dem Antragsteller wurde im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln am 12. April 2013 eine 4 cm lange Haarprobe genommen. Deren Untersuchung durch das Bayerische Landeskriminalamt ergab nach einem Gutachten vom 17. Dezember 2013 einen 9-Carboxy-THC-Messwert von 5,3 pg/mg Haare, der die Aufnahme von Cannabis und einen stark ausgeprägten Cannabis-Konsum belege; bei einer Wachstumsgeschwindigkeit von etwa 0,8 bis 1,5 cm pro Monat korrelierten 4 cm mit einem Zeitintervall von etwa 3 bis 5 Monaten. Eine Nachfrage des Landratsamts Altötting (im Folgenden: Landratsamt) beim bayerischen Landeskriminalamt am 9. Januar 2014 ergab, dass der Konsum mehrmals wöchentlich bis hin zu täglich erfolgt sein müsse.

Symbolfoto: Von juefraphoto /Shutterstock.com

Das Landratsamt forderte den Antragsteller mit Schreiben vom 13. Januar 2014 auf, ein ärztliches Gutachten zu seinem Konsumverhalten vorzulegen. Dieser Aufforderung kam er durch Vorlage eines ärztlichen Gutachtens der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH … über eine am 7. Februar 2014 genommene Haarprobe nach. Im Gutachten ist ausgeführt, er habe bei der Untersuchung angegeben, vor circa 4 Monaten zuletzt Cannabis geraucht zu haben. Bei der Drogen-Haaranalyse eines 4 cm langen Haarsegments habe sich ein Wert von 0,12 MDMA (Ecstasy) ergeben, weshalb der Nachweis eines MDMA (Ecstasy)-Konsums im unteren Bereich in einem Zeitraum von circa 4 Monate vor Probeentnahme erbracht sei. Ein aktueller Cannabis-Konsum liege nicht vor. Der aufgrund der ersten, am 12. April 2013 genommenen Haarprobe festgestellte Wert belege jedoch einen regelmäßigen Konsum von Cannabisprodukten.

Mit Schreiben vom 12. März 2014 hörte die Fahrerlaubnisbehörde den Antragsteller zur Entziehung seiner Fahrerlaubnis aufgrund des einmaligen Konsums harter Drogen an. Mit Schreiben vom 28. April 2014 erfo[…]


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