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Rechtsanwälte Kotz GbR

Versicherungsvertrag – Widerspruchsrecht nach vollständiger Vertragsbeendigung

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LG Dresden –  Az.: 8 O 109/13 – Urteil vom 08.01.2014

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit in Höhe von  EUR 155,30 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit, das ist der 19.03.2013, zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist für die Beklagte hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Beschluss: Der Streitwert wird festgesetzt auf 23.873,33 EUR.
Tatbestand
Symbolfoto: Von wavebreakmedia /Shutterstock.com

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Rückzahlung der geleisteten Prämien aus einer fondgebundenen Lebensversicherung mit garantierter Todesfallleistung sowie einer fondgebundenen Rentenversicherung, und hierzu hilfsweise, im Wege der Stufenklage, auf Auskunft über das jeweils zum Zeitpunkt der Kündigungen vorhandene Fondvermögen, ohne Verrechnung von Abschlusskosten, nebst der Höhe der abgezogenen Stornokosten und der ungezillmerte Abschlusskosten, die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstanden wären, in Anspruch.

Zum 15.07.2004 vereinbarten die Parteien den Abschluss einer fondgebundene Lebensversicherung mit garantierter Todesfall-Leistung unter der Bezeichnung „Pro – Vorsorge Plus IV U“ unter der Versicherungschein-Nr: DE … . Versicherungsbeginn war der 15.07.2004 bei einer Beitragszahlungsdauer von 16 Jahren und einem jährlichen Beitrag von EUR 3.600. Nach einer Wartezeit von drei Jahren sollte die garantierte Todesfallleistung von EUR 34.5060,00 wirksam sein. Der Kläger zahlte insgesamt einen Betrag von EUR 25.200,00 ein.

Die Beklagte rechnete mit Schreiben vom 02.09.2011 einen Rückkaufswert von EUR 17.463,72 ab und überwies diesen Betrag an den Beklagten (Anlage B 5).

Zum 15.10.2004 schlossen die Parteien eine Fondgebundene Rentenversicherung unter der Bezeichnung „Pro – Pensionsplan IV U“ unter der Versicherungsschein-Nr. DE … . Versicherungsbeginn war der 15.10.2004 und der geplante Rentenbeginn nach 25 Jahren am 15.10.2029, bei einem monatlichen Beitr[…]


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