Verletzungen der Obliegenheitspflicht gefährden den Versicherungsschutz
Jeder Hausbesitzer sollte im Endeffekt über eine Gebäudeversicherung verfügen, durch welche die Immobilie vor den gängigen Gefahren wie Feuer, Wasser, Sturm sowie auch Unwetterschäden effektiv geschützt werden. Sind diese Ursachen für einen Schaden verantwortlich, so trägt der Versicherungsgeber diese Schäden durch die Versicherung in den meisten Fällen zu 100 Prozent. Es gibt jedoch auch Fallsituationen, in denen der Versicherungsgeber diese Schäden nicht trägt. Als Grund hierfür wird dann zumeist eine sogenannte Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers ins Feld geführt. Viele Versicherungsnehmer werfen bei dem Abschluss des Versicherungsvertrages keinen allezu gründlichen Blick in den Vertrag, sondern unterschreiben ihn einfach in dem Glauben, dass dadurch die maximale Absicherung hergestellt wird. Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich jedoch auch Verhaltenspflichten für den Versicherungsnehmer, auf welche sich der Versicherungsgeber dann im Zweifel beruht und im schlimmsten Fall auch deshalb die Leistung verweigert.
Obliegenheitsverletzung in der Wohngebäudeversicherung Symbolfoto: Von Jakub Krechowicz /Shutterstock.com
Was bedeutet Obliegenheit?
Das Wort Obliegenheit leitet sich aus einer Redewendung heraus ab. Der Satz „diese Pflicht obliegt dem Versicherungsnehmer“ ist hierfür besonders gängig. Dies bedeutet, dass gewisse Verhaltensweisen oder auch die Herstellung gewisser Voraussetzung in der Pflicht des Versicherungsnehmers stehen, damit der Versicherungsvertrag seinerseits eingehalten und eine Leistungspflicht gegenüber dem Versicherungsgeber eingefordert werden kann. Die Obliegenheit stellt somit die Verantwortung bzw. Pflicht des Versicherungsnehmers dar und jeder Versicherungsnehmer sollte in dem Versicherungsvertrag einen sehr genauen Blick in die Obliegenheiten werfen, denn ein Verstoß kann durchaus gravierende Folgen nach[…]