Fahrzeugkollision auf dem Parkplatz: Eine Analyse des Urteils AG Hoyerswerda (Az.: 1 C 194/19)
Der vorliegende Fall betrifft einen Fahrzeugunfall, der auf einem Parkplatz stattfand und bei dem zwei Fahrzeuge beim Ein- und Ausparken kollidierten. Hierbei stellt sich das Kernproblem, wer die Hauptverantwortung für den entstandenen Schaden trägt und wie diese rechtlich zu beurteilen ist. Es handelt sich hierbei um eine klassische Haftungsfrage im Verkehrsrecht.
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Haftungsfragen und Schadensersatzforderungen
In dem verhandelten Fall fordert die Klägerin von den Beklagten einen Schadensersatz für die entstandenen Reparaturkosten sowie Zinsen und eine Unkostenpauschale. Dabei geht es nicht um eine fiktive Abrechnung, sondern um eine Zahlungsforderung gegen Vorlage der Rechnung. Interessant ist, dass die Klägerin als Leasingnehmerin des beschädigten Fahrzeugs gemäß Leasingvertrag verpflichtet ist, notwendige Reparaturen durchzuführen und die hierfür anfallenden Kosten zu tragen. Gleichzeitig ist sie berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Berücksichtigung der Verkehrssituation
Bei der Haftungsfrage spielt die spezielle Verkehrssituation auf Parkplätzen eine entscheidende Rolle. Zwar gelten auch hier die Regeln der Straßenverkehrsordnung, jedoch werden diese teilweise durch den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme ersetzt. Es existiert kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass ein Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stillstand gebracht hat, stets seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Im Gegenteil: Auf einem Parkplatz muss grundsätzlich jeder Verkehrsteilnehmer damit rechnen, dass rückwärtsfahrende oder ein- und ausparkende Fahrzeuge seinen Weg kreuzen.
Voraussetzungen der Haftung
In diesem Zusammenhang ergibt sich auch die Verpflichtung, ständig bremsbereit zu sein und so vorsichtig zu fahren, dass man jederzeit anhalten kann. Dies gilt insbesondere beim Ein- und Ausparken. Es hat sich im vorliegenden Fall gezeigt, dass die Klägerin diese Verpflichtung erfüllt hat. Sie beabsichtigte, ihren Pkw vorwärts in einer freien Parkbucht abzustellen und konnte rechtzeitig anhalten.
Schlussfolgerung des Gerichts
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Beklagten vollumfänglich haften. Aufgrund der speziellen Verkehrssituation auf Parkplätzen und der Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch die Klägerin, war die Abwägung der Verursachungsbei[…]