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Rechtsanwälte Kotz GbR

Pflichtteilsberechtigter – Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses

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LG Kiel, Az.: 13 O 98/11, Teilurteil vom 07.11.2014

1. Der Beklagte wird im Wege der Stufenklage verurteilt, der Klägerin Auskunft durch Vorlage eines durch einen zuständigen Notar zu erstellendes Bestandsverzeichnis zu erteilen über alle Zuwendungen und Schenkungen unter Angabe des Schenkungszeitpunktes, die der am 03.03.2009 verstorbenen Vater der Klägerin und Großvater des Beklagten zugunsten des Beklagten sowie dessen Bruder …, … 6, K., innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall vorgenommen hat – mit Ausnahme der Schenkung des im Grundbuch von Kiel Bl. … eingetragenen Grundstückes H…er Straße …, … K..

2. Der Beklagte wird im Wege der Stufenklage weiter verurteilt, Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am 03.03.2009 verstorbenen … zu erteilen und zwar durch Vorlage eines durch einen zuständigen Notar zu erstellendes amtliches Verzeichnis aller Nachlassgegenstände und –werte sowie der Nachlassverbindlichkeiten.

3. Im Übrigen wird die Klage in Hinblick auf die Auskunftsstufe abgewiesen.

4. Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbehalten.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 119.405,00 € vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten im Rahmen einer Stufenklage Auskunft über Zuwendungen und Schenkungen des verstorbenen … sowie über dem Bestand des Nachlasses. Zudem begehrt er die Wertermittlung eines an den Beklagten verschenkten Grundstückes.

Die Klägerin ist Tochter des am …03.2009 verstorbenen … (im Folgenden: Erblasser).

Der Beklagte ist der Enkel des Erblassers und der Neffe der Klägerin.

Der Erblasser hatte neben der Klägerin drei weitere Töchter mit den Namen …, … und ….

Die Töchter des Erblassers … und … sind vor dem Erblasser verstorben.

Der Beklagte ist der Sohn der vorverstorbenen …. … hatte noch einen weiteren Sohn mit dem Namen ….

Die vorverstorbene … hinterließ drei Söhne: …, … und ….

Der Erblasser war Eigentümer eines Hausgrundstückes im H…er Straße … in K.. Dieses im Grundbuch von Kiel Bl. … eingetragene Hausgrundstück überließ der Erblasser fünf Monate vor seinem Tode dem Beklagten unentgeltlich. Der Erblasser und der Beklagte schlossen diesbezüglich einen notariell beurkundeten Grundstücksüberlassungsvertrag.

Der Beklagte wurde im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.

Am 18.01.2009 verfasste der Erblasser mehrere Schriftstücke, indem er bestimmte, dass der Beklagte sein Alleinerbe werden sollte. Diese Schriftst[…]


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