OLG Braunschweig, Az.: 1 Ss (OWi) 87/19, Beschluss vom 03.07.2019
Leitsatz:
Ein Taschenrechner, welcher über eine Speicherfunktion verfügt, ist ein elektronisches Gerät, das der Information dient oder zu dienen bestimmt ist, im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO.
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Helmstedt vom 21. Februar 2019 wird auf seine Kosten verworfen.
GRÜNDE
I.
Der Betroffene wurde durch Urteil des Amtsgerichts Helmstedt vom 21. Februar 2019 wegen einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit gemäß § 23 Abs. 1 a StVO („elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt beim Führen eines Fahrzeuges“) in Tateinheit mit fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h) zu einer Geldbuße von 100,00 € verurteilt.
Symbolfoto: Von ARIMAG Shutterstock.comNach den Feststellungen des Amtsgerichts befuhr der Betroffene am 15. September 2018 als Führer eines Sattelzuges die Bundesautobahn A2 in Fahrtrichtung Dortmund. In Höhe Kilometer 155,810 achtete er nicht genügend auf die Einhaltung der nach § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO auch unter günstigsten Umständen geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h und fuhr mit einer Geschwindigkeit von 90 km/h. Dabei berechnete er wissentlich und willentlich mit einem in der rechten Hand gehaltenen elektronischen Taschenrechner mit internem Speicher das Gewicht der Ladung. Dem Betroffenen war dabei auch bewusst, dass er beim Führen eines Fahrzeugs ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen darf, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.
Zur Beschaffenheit des elektronischen Taschenrechners stellte das Amtsgericht unter Verweis gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO in Verbindung mit § 71 Abs. 1 OWiG auf das sich bei der Akte befindliche Lichtbild desselbigen (Bl. 49 d.A.) fest, dass durch Drücken der MR-Taste („Memory Recall“) das im internen Speicher abgelegte Ergebnis einer Rechenoperation abgerufen und im Display des elektronischen Taschenrechners angezeigt wird, woraus folge, dass es sich […]