AG Überlingen, Az.: 2 C 208/15, Urteil vom 24.02.2016
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.080,11 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 05.08.2015 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche weiteren Schäden, die ihr aus dem Verkehrsunfall vom 23.4.2015 ( Landstraße zwischen Urnau und Kappel ) weiter entstehen, zu ersetzen.
3. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt , an die Klägerin außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 201,71 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 5.8.2015 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Beklagten haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt restlichen Schadensersatz anlässlich des Unfalls von 23.04.2015 zwischen Urnau und Kappel.
Die Klägerin ist Eigentümerin des PKWs Audi … Kennzeichen …
Symbolfoto: Von John And Penny /Shutterstock.comDer Sohn der Klägerin, der Zeuge K., fuhr mit dem PKW der Klägerin am 23.03.2015 von Urnau nach Kappel. Dort kam es zum Unfall aufgrund des Umstandes, dass ein massiver Stein vom Traktor des Beklagten, der auf dem angrenzenden Feld arbeitete, auf die Straße geschleudert wurde und der Zeuge K. diesen Stein überfuhr. Am Fahrzeug der Klägerin wurde der Motorträger, der Unterboden sowie der Auspuffkopf eingedrückt. Die Nettoreparaturkosten hierfür betragen 1.717,30 €. Hierauf hat die Beklagte 667,19 € gezahlt sowie die Sachverständigenkosten von 412,93 € in voller Höhe, jedoch nicht beglichen wurde die Auslagenpauschale von 30,- €.
Die Klägerin begehrt mit der Klage restlichen Schadensersatz, nachdem die Beklagte nur 50 % des entstandenen Schadens beglichen hat.
Die Kl[…]