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Rechtsanwälte Kotz GbR

Hinterbliebenenrente nach Wegeunfall

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Hessisches Landessozialgericht
Az.: L 3 U 115/05
Urteil vom 12.02.2008
Vorinstanz: Sozialgericht Kassel, Az.: S 4 U 444/04, Entscheidung vom 23.03.2005

Entscheidung:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 23. März 2005 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin deren notwendigen außergerichtlichen Kosten auch für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aufgrund eines tödlichen Verkehrsunfalls des Ehemanns der Klägerin (im Folgenden auch „der Versicherte“), den dieser am 29. September 2003 erlitten hat.
Der Ehemann der Klägerin war zuletzt als Dachdecker bei dem Baubetrieb Firma C. in C-Stadt beschäftigt. Am 29. September 2003 trat er seine Arbeit auf einer Baustelle in G-Stadt an. Nach der Frühstückspause fuhr er mit seinem Chef, Herrn C., mit einem Firmenfahrzeug zum Betriebssitz in C-Stadt. Anschließend wollte er mit dem privaten Pkw nach Hause fahren. Auf dieser Fahrt verunfallte der Ehemann der Klägerin gegen 10:05 Uhr tödlich auf der B 253 aus Richtung C-Stadt kommend in Richtung Feldberg, als er vor einer Rechtskurve zur Ortseinfahrt Z-Stadt zur Einleitung eines Überholvorganges auf den linken Fahrstreifen wechselte und mit einem anderen Fahrzeug frontal kollidierte.

Nach einem Aktenvermerk der Beklagten hat Herr Y. von der Polizei C-Stadt am 30. September 2003 ihr gegenüber mitgeteilt, er habe gehört, wie der Arbeitgeber des Verstorbenen gesagt habe, dass sich der Ehemann der Klägerin am Morgen des Unfalltages nicht wohl gefühlt habe und deshalb auf dem Weg von der Firma nach Hause gewesen sei. Auf entsprechende Nachfrage seitens der Beklagten am 30. September 2003 habe Herr C. angegeben, dass einem anderen Hilfsarbeiter am Unfalltag unwohl gewesen sei. Der Ehemann der Klägerin, der sein bester Mitarbeiter gewesen sei, habe sich über das Wochenende einen Winkelschleifer ausgeborgt, den er am Montag, also dem Unfalltag, vergessen habe, zur Arbeit mitzubringen. Er sei deshalb auf dem Weg nach Hause gewesen, um den Winkelschleifer zu holen. Anschließend sollte er zur Baustelle nach G-Stadt fahren, wo der Winkelschleif[…]


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