Der Begriff des ergonomischen Arbeitsplatzes
Der ergonomische Arbeitsplatz ist ein Thema, welches sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern in seiner Bedeutung oftmals unterschätzt wird. Dabei geht es bei der Ergonomie um weit mehr als um rückenfreundlich gestaltete Sitzmöbel oder speziell geformte Griffe an Gehhilfen für Senioren. Mit dem Begriff der Ergonomie wird im Allgemeinen die gesamte Lehre der gesundheitsrelevanten Bedürfnisse des Menschen bei der Ausführung seiner alltäglichen Arbeit umfasst. Wie ein ergonomischer Arbeitsplatz im Einzelnen auszusehen hat und welche Pflichten der Arbeitgeber bei dessen Gestaltung auferlegt sind soll im Folgenden erläutert werden.
Grundlegende Ziele der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung
Neben diesen bekannten Aufgaben geht es beim Thema Ergonomie gewissermaßen um die gesamte Atmosphäre am Arbeitsplatz. Dazu zählen beispielsweise das passende Raumklima, eine arbeitsfreundliche Beleuchtung oder eine angenehme Arbeitsorganisation. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Stress vermieden vermieden werden soll und dass sich die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen. Auf diese Weise sollen durch den ergonomisch angelegten Arbeitsplatz zwei grundlegende Ziele erreicht werden. In erster Linie soll durch die Ergonomie die Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden. Vor allem Folgeschäden, die aufgrund falscher Belastungen auftreten können, sollen vermieden werden. Durch diesen verbesserten Gesundheitsschutz wird gleichzeitig dafür gesorgt, dass die Arbeitsleistung der Beschäftigten optimiert werden kann. So kann durch den Einsatz ergonomischer Mittel zum Beispiel erreicht werden, dass die Arbeitnehmer langsamer ermüden und somit produktiver arbeiten. Zudem kann hiermit die Zahl der Krankschreibungen deutlich verringert werden. Ein ergonomischer Arbeitsplatz kann demnach auch die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens verbessern.
Die Pflichten des Arbeitgebers
Wegen der gerade im Bereich des Gesundheitsschutzes zahlreichen Vorteile ist der ergonomisch ausgestattete Arbeitsplatz in jedem Unternehmen Pflicht. Entsprechende Gesetze und Vo[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Versicherungsrechtsiegen.de Überarbeitung der Stehlgutliste / Wertgegenstandsliste KG Berlin – Az.: 6 U 143/15 – Beschluss vom 10.05.2017 In dem Rechtsstreit hat der Senat nunmehr über die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Zivilkammer 7 des Landgerichts Berlin vom 17. September 2015 beraten und beabsichtigt im Ergebnis, die Berufung durch einstimmigen Beschluss […]