Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Ergonomie am Arbeitsplatz – Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Der Begriff des ergonomischen Arbeitsplatzes
Der ergonomische Arbeitsplatz ist ein Thema, welches sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern in seiner Bedeutung oftmals unterschätzt wird. Dabei geht es bei der Ergonomie um weit mehr als um rückenfreundlich gestaltete Sitzmöbel oder speziell geformte Griffe an Gehhilfen für Senioren. Mit dem Begriff der Ergonomie wird im Allgemeinen die gesamte Lehre der gesundheitsrelevanten Bedürfnisse des Menschen bei der Ausführung seiner alltäglichen Arbeit umfasst. Wie ein ergonomischer Arbeitsplatz im Einzelnen auszusehen hat und welche Pflichten der Arbeitgeber bei dessen Gestaltung auferlegt sind soll im Folgenden erläutert werden.
Grundlegende Ziele der ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung
Neben diesen bekannten Aufgaben geht es beim Thema Ergonomie gewissermaßen um die gesamte Atmosphäre am Arbeitsplatz. Dazu zählen beispielsweise das passende Raumklima, eine arbeitsfreundliche Beleuchtung oder eine angenehme Arbeitsorganisation. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Stress vermieden vermieden werden soll und dass sich die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz wohlfühlen. Auf diese Weise sollen durch den ergonomisch angelegten Arbeitsplatz zwei grundlegende Ziele erreicht werden. In erster Linie soll durch die Ergonomie die Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden. Vor allem Folgeschäden, die aufgrund falscher Belastungen auftreten können, sollen vermieden werden. Durch diesen verbesserten Gesundheitsschutz wird gleichzeitig dafür gesorgt, dass die Arbeitsleistung der Beschäftigten optimiert werden kann. So kann durch den Einsatz ergonomischer Mittel zum Beispiel erreicht werden, dass die Arbeitnehmer langsamer ermüden und somit produktiver arbeiten. Zudem kann hiermit die Zahl der Krankschreibungen deutlich verringert werden. Ein ergonomischer Arbeitsplatz kann demnach auch die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens verbessern.
Die Pflichten des Arbeitgebers
Wegen der gerade im Bereich des Gesundheitsschutzes zahlreichen Vorteile ist der ergonomisch ausgestattete Arbeitsplatz in jedem Unternehmen Pflicht. Entsprechende Gesetze und Vo[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv