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Unfallversicherung – Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung

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Oberlandesgericht Saarbrücken, Az.: 5 U 36/15, Urteil vom 27.04.2016

1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.6.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 14 O 197/14 – wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Dieses Urteil sowie das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf 36.812,80 €.
Gründe
I.

Die Klägerin verlangt die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten, aus einer bei dieser seit dem Jahr 1997 unterhaltenen Unfallversicherung (Vers.Nr.: …, Bl. 8 d.A.) Invaliditätsleistungen zu erbringen.

Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen der Beklagten (AUB 96) zu Grunde (Bl. 9 ff. d.A.). Versichert ist eine Invaliditätsleistung von 200.000 DM mit einer Progression von 350 %. § 2 IV AUB 96 schließt den Versicherungsschutz aus für krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, gleichgültig wodurch diese verursacht sind (Bl. 9 d.A.). § 8 AUB 96 sieht für den Fall, dass Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, vor, dass die Leistung entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt wird, wenn dieser Anteil mindestens 25 Prozent beträgt.

Grundlage der geltend gemachten Ansprüche ist ein Unfallereignis vom 30.12.2009, bei welchem die Klägerin zuhause die Treppe hinunter fiel und auf den Rücken und das Gesäß aufschlug (Bl. 102 d.A.). Die Klägerin macht geltend, hierdurch dauerhafte Schäden in Form eines multilokulären und multifaktoriellen Schmerzsyndroms erlitten zu haben, an welchen sie bis heute leide.

Symbolfoto: Von Rocketclips, Inc. /Shutterstock.com

Nachdem die Klägerin der Beklagten den Unfall gemeldet hatte, übersandte diese m[…]


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