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Rechtsanwälte Kotz GbR

Testamentsauslegung – Erbeinsetzung nach Quote

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OLG Stuttgart 8. Zivilsenat, Az.: 8 W 198/16, Beschluss vom 11.06.2018

1. Auf die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 und 2 wird der Beschluss des Notariats I Herrenberg – Nachlassgericht – vom 03.05.2016, Az. 1 NG 15/2014, aufgehoben.

2. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten Ziff. 3 vom 25.11.2015 wird zurückgewiesen.

3. Im Übrigen wird die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 und 2 zurückgewiesen.

4. Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

5. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 131.125,01 festgesetzt.
Gründe
I.

Symbolfoto: Africa Studio /Shutterstock.com

Die am 02.03.2014 verstorbene Erblasserin war verwitwet. Ihr Ehemann XXX ist am 22.02.2011 vorverstorben. Aus der Ehe sind die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 als Abkömmlinge hervorgegangen.

Die Erblasserin hat am 28.04.2011 vor Notar XXX, Notariat Herrenberg, ein Testament errichtet (Bl. 10 d.A.), durch das sie ihre Kinder – die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 – mit einem Erbteil von je 1/3 zu ihren Erben berufen hat.

Am 28.08.2012 hat die Erblasserin ein privatschriftliches Testament mit folgendem Inhalt errichtet (Bl. 12 d.A.):

Testament

Mein letzter Wille

Ich XXX

Rentnerin, wohnhaft XXX

geb. am XXX

Die beglaubigte Abschrift im Notariat Herrenberg/Urkundenrolle 1 UR 259/2011 Aktenzeichen 1 ZU 287/2011 verliert hiermit seine Gültigkeit.

Zu meinen Erben berufe ich meine Kinder

1. Meine Tochter Frau XXX wohnhaft XXX geb. am XXX

XXX soll folgende Flurstücke XXX erben.

Flurstücknummern: 402, 403, 1357, 1358, 1359, 1567, 1568, 2720, 2953, 2955, 3009/3, 3012, 3013/1, 3012/2, 3014

2. Mein Sohn XXX wohnhaft XXX geb. am XXX

XXX soll die Hälfte am Grundstück Schatten 3, Flurstück 762/2 samt Gebäude und Inventar sowie folgende Flurstücke auf Gemarkung 081640 Flur 1 XXX Flurstücknummern 134, 1205, 1287, 1288, 1533, 1617, und Gemarkung 081644 XXX Flurstücknummern 1586, 1617/2, 1617/3, 4106, 4241, 4912, erben.

3. Mein Sohn XXX wohnhaft XXX geb. XXX

xxx soll die Hälfte am Grundstück Schatten 3 Flurstück 762/2 samt Gebäude und Inventar, sowie folgende Flurstücke auf Gemarkung 081640 Flur 1 XXX Flurstücknummern 669, 670, 671, 1179, 1199, 1200,[…]


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