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Ersatzanspruch der Erben für verlorene Zahnprothese im Krankenhaus

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LG Osnabrück, Az.: 7 O 1610/18, Urteil vom 10.12.2018

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund diesen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Klägerin verlangt als Miterbin von der Beklagten Zahlung von Schadensersatz an sich und ihre Miterbin im Zusammenhang mit dem Verlust einer Zahnprothese des Erblassers.

Symbolfoto: Angelo-Fe/Bigstock

Die Klägerin ist gemeinsam mit ihrer Schwester … Miterbin nach ihrem verstorbenen Vater, … . Dieser befand sich in den Zeiträumen vom 08.06.2017 bis 27.07.2017 sowie vom 02.08.2017 bis zu seinem Versterben am 27.09.2017 in stationärer Behandlung in einer von der Beklagten als Trägerin unterhaltenen Klinik. Der zweite Aufenthalt erfolgte zum Zwecke einer sog. Frührehabilitationsbehandlung, die bei Patienten mit schweren und schwersten Hirnschädigungen zur Anwendung kommt. Aufgrund erheblicher kognitiver Beeinträchtigungen war eine Verständigung mit dem Erblasser nur sehr eingeschränkt möglich. Der Erblasser litt des Weiteren an einer Schluckstörung und konnte Nahrung nicht mehr über den Mund aufnehmen. Er wurde künstlich über den Magen-Darm-Trakt mittels einer Magensonde ernährt. Bereits im Jahr 2014 hatte der Erblasser eine Zahnprothese erhalten, deren Gesamtherstellungskosten sich auf 9.083,982 € beliefen. Während seines zweiten Aufenthaltes in der Klinik der Beklagten wurde der Erblasser – nach einer anfänglichen Einzelzimmerunterbringung – verlegt. Zu Beginn seines Aufenthalts war der Erblasser noch im Besitz seiner Prothese; im Laufe des Aufenthalts war sie jedoch nicht mehr auffindbar. Noch zu Lebzeiten des Erblassers meldete seine damalige Lebensgefährtin der Beklagten die Auffindbarkeit der Prothese und forderte die Beklagte auf, nach dieser zu suchen. Mit einem an den Erblasser gerichteten Schreiben vom 31.08.2017 teilte die Beklagte mit, dass die Zahnprothese trotz umfassender Recherche nicht habe aufgefunden werden können. Eine Befragung mit dem Er[…]


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