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Die vorweggenommene Erbfolge

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Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge
Eine vorweggenommene Erbfolge ist eine Übertragung von Vermögen durch den künftigen Erblasser auf einen oder mehrere als künftige Erben in Aussicht genommene Empfänger, oft auch als Schenkungen unter Lebenden bezeichnet. Symbolfoto: Proxima Studio/Bigstock

Wenn es um die Thematik Erbschaft geht, so haben viele Menschen regelrecht Furcht vor einer hohen Erbschaftssteuer. In der gängigen Praxis jedoch lässt sich diese Steuer sehr gut durch die sogenannte vorweggenommene Erbfolge umgehen, allerdings weiß bei Weitem nicht jeder Mensch über die Eigenheiten der vorweggenommenen Erbfolge Bescheid.
Was ist die vorweggenommene Erbfolge überhaupt
Der Begriff vorweggenommene Erbfolge beschreibt allgemeinhin die Übertragung entsprechender Vermögenswerte von einem noch lebenden Erblasser zugunsten von einem oder auch mehreren als Erben vorgesehene Personen. Was sich auf den ersten Eindruck als sehr praktisch und auch einfach anhört ist in Wahrheit jedoch ein Schritt, der von dem künftigen Erblasser sehr gut überlegt sein will. Durch den Umstand, dass die vorweggenommene Erbfolge auch andere Rechtsgebiete als nur das Erbrecht berührt, ist dies keine leichte Entscheidung. Die Einsparung der Erbschaftssteuer mag zwar durchaus ein sehr gutes Argument zugunsten der vorweggenommenen Erbfolge sein, doch kann dieser Schritt auch sehr viele negative Konsequenzen zwischenmenschlicher Natur nach sich ziehen.

Durch die vorweggenommene Erbfolge kann ein künftiger Erblasser bereits zu Lebzeiten sicherstellen, dass die bedachte Person bzw. die bedachten Personen auch nach dem Ableben des Erblassers versorgt sind. Nicht bedachte Personen können diesen Schritt jedoch negativ auffassen.

Die vorweggenommene Erbfolge ist im Grunde genommen eine Schenkung, welche unter noch lebenden Personen erfolgt. Sie dient auch dem Erhalt der Vermögenswerte, allerdings gibt es diesbezüglich die sogenannte 10-Jahres-Frist zu beachten. Sie berührt in erster Linie die Freibeträge, die im Bereich des Erbschaftsrechts vorherrschen und sich auf den § 14 Absatz 1 des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) beziehen. Die 10-Jahres-Frist besagt, dass alle Schenkunge[…]


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