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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzten – verhaltensbedingte Kündigung

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, Az.: 2 Sa 94/15, Urteil vom 05.04.2016

1. Die Berufung des beklagten Landes wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung sowie um die Entfernung mehrerer damit in Zusammenhang stehender Abmahnungen. In Streit stehen eine Arbeitsverweigerung des Klägers und ehrverletzende Äußerungen über seinen vorgesetzten Professor.

Der 1971 geborene Kläger hat seit 1991 Philosophie und Physik an den Universitäten B-Stadt und E. studiert. Das Fach Philosophie hat er 1997 mit dem Magister Artium (MA) abgeschlossen und das Fach Physik 1999 mit dem Diplom. Seit Oktober 2001 ist der Kläger als Beschäftigter des beklagten Land an der Universität B-Stadt als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Der Kläger wurde im Jahre 2006 zum Dr. phil. promoviert.

Seit September 2006 besteht zwischen den Parteien ein unbefristetes Vollzeit-Arbeitsverhältnis. Der Kläger ist der Philosophischen Fakultät und dort dem Institut für Philosophie zugewiesen. Er bekleidet eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Formale Philosophie und untersteht damit Herrn Prof. Dr. W. als Lehrstuhlinhaber. Es handelt sich um eine Stelle, die bewertet ist mit der Entgeltgruppe 13 zum TV-L und der Kläger wird aus dieser Entgeltgruppe vergütet. Zum Zeitpunkt der Kündigung hat er daraus rund 4.650,00 Euro brutto monatlich verdient.

Im Arbeitsverhältnis der Parteien besteht Streit, welche Aufgaben dem Kläger im Einzelnen übertragen sind und insbesondere in welchem Umfang er Dienstleistungen für den Lehrstuhlinhaber zu erbringen hat. In der letzten einvernehmlich zu Stande gekommenen Tätigkeitsdarstellung und -bewertung aus Juli 2006 (in Kopie als Anlage B 1 überreicht, hier Blatt 96 ff) sind die klägerischen Aufgaben wie folgt beschrieben: 40 Prozent der Arbeitszeit fällt auf die Lehre („Mitwirkung bei bzw. eigenständige Durchführung von Übungen und Seminaren im Fach Philosophie; Aufgaben aus dem Bereich der Fachdidaktik), 50 Prozent der Arbeitszeit fällt auf die Forschung („Zuarbeit zu Forschungen der Professur Formale Philosophie, Vorbereitung von Editionsprojekten im Rahmen der Arbeit der Moritz-Schlick-Forschungsstelle, Organisation von Veranstaltungen zur Präsentation der Forschungsergebnisse der Moritz-Schlick-Forschungsstelle“) und 10 Prozent fallen auf diverse Verwaltungsarbeiten („Unterstützung des Instituts in administrativen Dingen, Mitarbeit in der akademische[…]


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