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Fahrerlaubnisentziehung – Nichtvorlage eines medizinisch psychologischen Gutachtens

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VG München, Az.: M 26 K 15.3384, Urteil vom 06.06.2016

I. Die Klage wird abgewiesen.

II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, L, M, S und T sowie die Ablehnung seines Antrags auf Verlängerung der Fahrerlaubnis-Klassen C und CE.

Hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen C, CE, die bis zum … August 2011 befristet waren, beantragte er am … Juni 2011 deren Verlängerung.

Im Verkehrszentralregister ergaben sich zu dieser Zeit zwei Verurteilungen wegen Nötigung bzw. versuchter Nötigung mit einer Bewertung von jeweils 5 Punkten, die zusammen mit einer mit einem Punkt bewerteten Ordnungswidrigkeit bereits zu einer Verwarnung (Entscheidung vom …1.2011) geführt hatten. Mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts A… vom 28. Oktober 2010 war der Kläger wegen Nötigung zu einer Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Dem lag zugrunde, dass der Kläger am … April 2010 als Führer eines Sattelzuggespanns auf der Autobahn in einem Baustellenbereich einen vor ihm fahrenden Pkw-Führer zu schnellerem Fahren drängte, indem er sämtliche Lichter seines Lkw aufblendete und für eine Strecke von mindestens 400 m so eng auf das vordere Fahrzeug aufschloss, dass der Abstand nur noch wenige Zentimeter betrug. Nachdem der vorausfahrende Pkw zunächst seine Geschwindigkeit nicht erhöhte, setzte der Kläger noch im Baustellenbereich zu einem Überholvorgang an und scherte auf den linken Fahrstreifen aus, obwohl das Überholen an dieser Stelle aufgrund der Fahrbahnbreite nicht gefahrlos möglich war. Um der Gefahr eines Zusammenstoßes zu entgehen, erhöhte der Bedrängte schließlich seine Fahrgeschwindigkeit. Außerdem war der Kläger bereits mit rechtkräftigem Strafbefehl des Amtsgerichts B… vom 16. August 2010 wegen einer versuchten Nötigung am … Mai 2010 zu einer Geldstrafe und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden. Wiederum als Führer eines Sattelzuggespanns befuhr der Kläger die rechte Fahrspur einer Bundesstraße. An einer Kreuzung zeigte die dortige Lichtzeichenanlage Rot, weshalb zwei Verkehrsteilnehmer mit ihren Pkw auf die linke Spur wechselten. Nach Umschalten auf Grün wechselten die betreffenden Pkw-[…]


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