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Rechtsanwälte Kotz GbR

Transportversicherung: Regulierungsanspruch eines Transportverzögerungsschadens

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OLG Hamburg, Az.: 6 U 12/15, Urteil vom 10.11.2016

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. 12. 2014, Geschäfts-Nr. 419 HKO 37/14, geändert:

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin wegen einer Lieferfristüberschreitung am 11. 05. 2013 im Umfang des zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrages mit der Vertragsnummer SB 08 VOG … Deckung zu gewähren.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 32.400 € festgesetzt.
Gründe
I.

Die Klägerin begehrt Deckung aus einem Versicherungsvertrag.

Symbolfoto: boydz1980/Bigstock

Die Klägerin ist ein Transportunternehmen. Sie unterhält bei der Beklagten eine Speditions- und Logistikpolice (überreicht mit Schriftsatz vom 27.2.2014, eingeheftet zwischen Anlagen K 7 und K 8). Nach den vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Speditions-Haftungsversicherung (AVB SH) ist u.a. versichert die verkehrsvertragliche Haftung des Versicherungsnehmers (Ziff. 3.1), u.a. auch für Lieferfristüberschreitungen (Ziff. 4.1.3) Weiter heißt es: „Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften der Pflichtversicherung entgegenstehen (z. B. § 7 a GüKG) und falls nicht anders vereinbart, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Ansprüche … aus Schäden durch Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand“ (Ziff. 7.4).

Die Klägerin war mit dem Transport von Schwergut (Fertigteilbrückenbauträger) von Eichenzell nach Beckum (Brückenbaustelle an der A 2) beauftragt. Sie beantragte für den Transport eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO, die antragsgemäß erteilt wurde. Der Transport sollte zu einem Teil durch das Stadtgebiet von Kassel erfolgen. Für Streckenabschnitte außerhalb der BAB war eine Polizeibegleitung vorgeschriebe[…]


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