Besteht Anspruch auf Schadenersatz bei Sturmschäden?
Es kommt in der letzten Zeit immer häufiger vor, dass das Wetter schlicht und ergreifend verrückt zu spielen scheint. Auf heiße Wetterperioden folgen direkt im Anschluss heftige Sturmtage, bei denen die Natur regelrecht entfesselt zu sein scheint. Nicht selten bedeuten Stürme eine unmittelbare Gefahr des Hab und Guts eines Menschen. Seien es Schäden am Eigenheim oder auch Schäden am Fahrzeug bis hin zu Schäden an der Bekleidung oder dem Mobiliar, eine gute Versicherung ist heutzutage unerlässlich. Obwohl sich viele Menschen auf eine gute Partnerschaft mit der Versicherung verlassen können gibt es nicht selten bei großen Schäden sprichwörtlich Ärger. Da diese Schäden auch nicht selten horrende Summen bedeuten gibt es, bevor der Versicherungsnehmer einen Schadenersatzanspruch bei seiner Versicherung geltend machen kann, einige wichtige Fragen zu klären.
Wann zahlt die Versicherung für den entstandenen Schaden
Sollte durch einen Sturm eine korrekt verschlossene Tür eingedrückt oder gar beschädigt werden oder sollte durch Hagel die Fassade des Hauses oder das Dach zerstört werden, so zahlt die Versicherung bei diesem Sturmschaden einen entsprechenden Schadenersatz.
Auch für die Folgeschäden, sprich
Bekleidung
Mobilar
Elektrogeräte
sonstige Einrichtungsgegenstände
übernimmt die Versicherung den Schadenersatz. Hierbei wird sogar der Neuwert für die Wiederbeschaffung zugrunde gelegt. Beachtet werden muss allerdings, dass eine Beschädigung der Immobilie durch den Sturm stattgefunden haben muss.
Unwetterschäden durch einen Sturm? Wann kann man Schadenersatz verlangen? Wer zahlt Sturmschäden am Auto, Haus oder der Wohnungseinrichtung? Symbolfoto: oxie99/FotoliaIn einfachen Worten ausgedrückt bedeutet dies, dass der […]