LG Neuruppin, Az.: 1 O 330/17, Urteil vom 12.06.2018
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.613,24 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger über den Ausgleich der Rechtsanwaltskosten seiner Interessenvertreter nach Ziffer I. hinaus Versicherungsschutz zu gewähren aufgrund des Rechtsschutzversicherungsvertrages zur Vers.-Nr. … für das Klageverfahren seiner Ehefrau … vor dem Landgericht Neuruppin gegen die … aufgrund deren Leistungseinstellungsmitteilung vom 10.04.2017 für folgende Anträge:
2.1 Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.658,68 EUR zu zahlen zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf jeweils 1.164,67 EUR ab dem 2. Juni, 4. Juli, 2. August und 02. September 2017.
Symbolfoto: makistock/Bigstock2.2 Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Vers.-Nr. 200195810 beginnend ab Oktober 2017 bis längstens 31.10.2030 bis zum 1. Werktag eines jeden Monats im Voraus eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von jeweils 1.164,67 EUR zu zahlen zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hierauf und zwar jeweils ab dem auf den ersten Werktag eines jeden Monats folgenden Tag für den Fall, dass die Zahlung durch die Beklagte nicht am ersten Werktag eines jeden Monats erfolgt.
2.3 Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von der Prämienzahlungspflicht für die Lebensversicherung und für die Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung zur Vers.-Nr. 200195810 über den 31.05.2017 hinaus bis längstens zum 31.10.2030 freizustellen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 11.113,40 € festgesetzt.
Tatbestand
Der Kläger begehrt Zahlung von Rechtsanwaltskosten sowie die Erteilung einer Kostendeckungszusage für ein Klageverfahren gegen die Berufsunfähigkeit-Zusatzversicherung seiner Ehefrau, die … Die Beklagte hat die Ü[…]