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Rechtsanwälte Kotz GbR

Wiedererlangung der Fahreignung nach Cannabisfahrt

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Az.: 11 CS 05.2984

Beschluss vom 18.08.2006

I. Unter Abänderung der Nummer I des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 25. Oktober 2005 wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Landratsamts Kelheim vom 5. September 2005 mit Wirkung ab der Bekanntgabe des vorliegenden Beschlusses bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheids hinsichtlich der Nummer I des Bescheidstenors wiederhergestellt.

II. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

III. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen zu zwei Dritteln dem Antragsteller, zu einem Drittel dem Antragsgegner zur Last.

IV. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,– € festgesetzt.
Gründe
I.

Symbolfoto: : Gepard/Bigstock

Der am 7. Februar 1974 geborene Antragsteller war Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen 3, 4 und 5.

Am 22. November 2004 um 13.40 Uhr wurde er als Führer eines Kraftfahrzeugs einer Verkehrskontrolle unterzogen. Nachdem ein bei ihm durchgeführter Mahsantest positiv auf THC verlaufen war, wurde ihm um 14.11 Uhr eine Blutprobe entnommen. Ihre Analyse ergab ausweislich eines Gutachtens des Bayerischen Landeskriminalamtes vom 9. März 2005 einen THC-Gehalt von 2,1 ng/ml und eine Konzentration von THC-Carbonsäure in Höhe von 38 ng/ml.

Nachdem das Landratsamt Kelheim den Antragsteller zu der Absicht angehört hatte, ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, da er am 22. November 2004 unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt habe, trug er mit Schreiben seiner Bevollmächtigten vom 7. Juni 2005 vor, er stehe seit jenem Vorfall unter ärztlicher Kontrolle. Als Anlage zu diesem Schreiben legte er den Bericht eines Medizinischen Versorgungszentrums für Laboratoriumsmedizin und Mikrobiologie vor, dem zufolge die Untersuchung einer dort am 31. Januar 2005 eingegangenen Urinprobe des Antragstellers auf Cannabinoide negativ verlaufen sei. Der Antragsteller führte ferner aus, er lasse derartige Tests auch weiterhin durchführen. Er schlug vor, dem Landratsamt regelmäßig die Ergebnisse von Drogenscreenings vorzulegen oder sich auf behördliche Aufforderung hin derartigen Tests zu unterziehen. Gle[…]


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