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Rechtsanwälte Kotz GbR

Altersrenten- und Hinterbliebenenversorgungszusage durch Arbeitgeber

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ArbG Hamburg, Az.: S 1 Ca 161/14

Urteil vom 16.01.2014

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 12.096,00 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird für den Kläger nicht gesondert zugelassen.
Tatbestand
Symbolfoto: Pixabay

Die Parteien streiten darum, ob sich aus einer dem Kläger zugesagten betrieblichen Altersversorgung Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung ergeben.

Der Kläger war bei der Beklagten als leitender Ingenieur seit 1991 beschäftigt.

In einem Schreiben der Beklagten vom 15. Dezember 2000 (Blatt 26 ff. der Akten) an die bei ihr Beschäftigten heißt es in Ziff. 8 u.a.:

„8. Pensionen

Wir wollen allen Kapitänen, leitenden Ingenieuren und 1. Offizieren ein freiwilliges betriebliches Ruhegeld nach den Bestimmungen des beiliegenden Vertragsmusters zahlen, sofern folgende Voraussetzungen jeweils erfüllt sind:

a) Der Mitarbeiter muss mindestens 10 Jahre in der Reederei angestellt gewesen sein.

b) Der Mitarbeiter muss mindestens bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres in der Reederei tätig gewesen sein.

Das monatliche Ruhegeld beträgt DM 1.000,- für Kapitäne, sowie DM 800,- für ltd. Ingenieure und 1. Offiziere.“

In einem wegen ausstehender Heuer- und Urlaubsansprüche zwischen den Parteien geführten Rechtsstreit schlossen diese am 6. Juni 2012 vor dem Landesarbeitsgericht Hamburg einen Vergleich zur Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Heuerverhältnisses zum 30. Juni 2012. Daraufhin beantragte der Kläger mit Schreiben vom 18. Juni 2012 (Anlage B4, Blatt 68 der Akten) an die Beklagte die „Firmenrente“.

In einem Schreiben der Beklagten an den Kläger vom 20. Juni 2012 heißt es u.a.:

„… wir haben uns entschlossen, Pensionszahlungen an alle ehemaligen Kapitäne und leitenden Ingenieure unserer Reederei zu zahlen, sofern zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienst folgende Voraussetzungen erfüllt waren:

1. Der Mitarbeiter muss …

2. Der Mitarbeiter muss …

Die monatlichen Zahlungen betragen für ehemalige Kapitäne Euro 520,- und für ehemalige Leitenden Ingenieure Euro 420,- pro Monat.

Für Sie haben wir den 01.07.2012 errechnet.“

Mit einem […]


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