AG Hamburg-St. Georg, Az.: 920 C 171/14
Urteil vom 23.12.2014
1. Die Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im Haus bestehend aus 1 1/2 Zimmern, Duschbad mit WC nebst Kellerraum Nr. XVI zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000,00 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Der Beklagten wird eine Räumungsfrist bis 31.3.2015 bewilligt, mit der Maßgabe, dass die monatliche Nutzungsentschädigung bis jeweils zum dritten Werktag eines Monats gezahlt wird.
5. Der Streitwert wird auf 1.932,24 € festgesetzt.
Tatbestand
Foto: Lammeyer/Bigstock
Die Klägerin ist Eigentümerin und Vermieterin der im Tenor bezeichneten Wohnung. Die Beklagte ist Genossenschaftsmitglied und Nutzerin der Wohnung. Das Nutzungsverhältnis bestand seit Februar 1997. Die Nettokaltmiete beläuft sich auf 161,02 €.
Die Klägerin plant den Abriss und Neubau des im Jahr 1928 errichteten Gebäudekomplexes … weg und … weg, bestehend aus 122 Wohnungen. Das Gebäude ist in einem baulichen Zustand der Instandsetzungen erforderlich macht. Das Gebäude weist fast durchweg kleine Wohnungen mit einer Größe von 1 bis 2 1/2 Zimmern auf. Derartige Wohnungen hat die Klägerin in großer Zahl im Bestand in Hamm. Größere Wohnungen mit drei oder mehr Zimmern sind nur in geringer Anzahl vorhanden. Der geplante Neubau soll mehr als 100 Wohnungen umfassen u.a. sollen 29 Wohnungen mit drei oder mehr Zimmern entstehen. Der Neubau soll durch die Freie und Hansestadt Hamburg gefördert und im KfW 70-Standard gebaut werden. Die neuen Nettokaltmieten für die Neubauwohnungen sollten sich auf 5,90 €/m2 (1. Förderweg) und 8,20 €/qm (2. Förderweg) belaufen. Der Bau einer Tiefgarage wird gesondert gefördert. Bei einer öffentlich geförderten Sanierung wäre eine anfängliche Nettokaltmiete von 7,- €/qm anzusetzen. Die Kosten für den Neubau liegen einschließlich einer Sicherheitsreserve von 15% bei 2.930,- €/qm. Die Kosten der Sanierung würden sich ohne Berücksichtigung eventuell […]