Vorgeworfener Verstoß:
ßberschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h
Geldbuße in Höhe von 160 EUR / 1 Monat Fahrverbot
System zur Messung:
Lasermessverfahren RIEGL
Bearbeitende Behörde:
Kreis Siegen-Wittgenstein
Datum:
05.06.2017
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein vorgeworfen, am 05.06.2017 in Siegen, Freudenberger Straße, Höhe Trupbach, in Fahrtrichtung Siegen die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h um 46 km/h überschritten zu haben. Es drohte eine Geldbuße gem. § 17 OWiG in Höhe von 160 EUR, Verwaltungsauslagen in Höhe von 25 EUR sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Die Messung erfolgte mit dem Lasermessgerät RIEGL FG-21-P.
Die Rechtsprechung hat die Geschwindigkeitsmessung mit dem Riegl FG 21-P als standardisiertes Messverfahren gesichert anerkannt und dabei Standards aufgestellt, die zu einer rechtswirksamen Messung mit dem Riegl FG 21-P zwingend eingehalten werden müssen. Dazu gehören:
einwandfreier geeichter Zustand bei Messung
Anwendung gemäß der Bauartzulassung
unter Beachtung der offiziellen Gebrauchsanweisung des Herstellers (siehe auch: Gebrauchsanweisung nicht eingehalten)
Bereits die Missachtung eines Punktes kann zu Messfehlern und damit zur Rechtswidrigkeit des Messergebnisses und damit des Sie belastenden Bescheides führen! Besonders die Bedienungsanleitung bietet nach allen Erfahrungswerten häufig Anlass für fehlerhafte Messungen. Bei einer korrekten Messung müssten die bedienenden Mitarbeiter der Behörde 4 Tests am Gerät durchführen, was oft fehlerhaft ausgeführt wird:
Selbsttest muss positiv sein
Displaytest hat zu erfolgen
Visiereinrichtung muss getestet werden
ein Nulltest muss erfolgreich verlaufen
Verstösse gegen nur einen dieser Abläufe machen bereits das komplette Messergebnis rechtlich wertlos und führen zur Einstellung des Verfahrens. Folglich haben Sie schon durch diese Abläufe große Chancen, erfolgreich mit unserer Kanzlei gegen den Bussgeldbescheid anzugehen.
Messfehler durch fehlerhafte Zuordnung der Messwerte
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