Wie Sie bei einer Filesharing Abmahnung reagieren sollten
Wem eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ins Haus flattert, der steht zumeist erst einmal unter Schock. Doch so erschreckend und einschüchternd die Abmahnung einer Anwaltskanzlei im Auftrag der Film- oder Musikindustrie auch sein mag, so falsch ist es auch, übereilt zu reagieren. Ein schnelles Unterzeichnen der Unterlassungserklärung ist eine ebenso schlechte Idee wie die sofortige Zahlung der geforderten Geldsumme. Doch wie sollte man bei Erhalt einer Abmahnung am Besten reagieren und welche Fehler sollten tunlichst vermieden werden?
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Verschaffen Sie sich einen gründlichen Überblick
Wie sollten Sie am besten auf eine Abmahnung wegen illegalen Downloads reagieren? Symbolfoto: Rawpixel.com/Bigstock
Bevor eine endgültige Entscheidung dahingehend getroffen wird, wie Sie auf die Abmahnung reagieren, sollten Sie sich zunächst einen Überblick darüber verschaffen, was Ihnen von wem und weshalb vorgeworfen wird. Nur so können Sie herausfinden, ob die Abmahnung eine berechtigte Grundlage hat oder dieser entbehrt. Anhand dieser Einschätzung sollten Sie ihr weiteres Vorgehen ausrichten. Gemeinsam mit einem versierten Anwalt können Sie in der Regel am Besten eruieren, ob es sich lohnt, gegen die Abmahnung vorzugehen, da ernsthafte Zweifel am Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung bestehen oder ob die Abgabe einer Unterlassungserklärung angezeigt ist. In vielen Fällen wurden IP-Adressen falsch zugeordnet oder es ergeben sich andere Ungereimtheiten.
In der Regel wird die abmahnende Kanzlei von Ihnen fordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und gleichzeitig eine Geldforderung an Sie stellen, die sich aus den Anwaltskosten und einem etwaigen Schadensersatz zusammen setzt. Geraten Sie dadurch keinesfalls in Panik und handeln übereilt. Allerdings sollten Sie ohne größere Zeitverzögerung rechtlichen Beistand suchen, da sie Fristen, in denen Sie auf die Abmahnung reagieren sollten, recht kurz bemessen sind.