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Diesel-Skandal – Rücktritt vom Neuwagenkaufvertrag

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LG Münster, Az.: 16 O 224/16, Urteil vom 19.05.2017

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 36.118,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.05.2016 Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges mit der Fahrgestellnummer … abzüglich einer Nutzungsentschädigung in Höhe von 5.112,17 € zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 25.05.2016 mit der Rücknahme des zu Ziffer 1) bezeichneten Fahrzeuges in Annahmeverzug befindet.

3.

Die Beklagte trägt die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.590,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten ab dem 25.05.2016.

4.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000,00 €.
Tatbestand
Symbolfoto: Yastremska / Bigstock

Der Kläger als Käufer macht Rückabwicklungsansprüche aus einem Kaufvertrag über einen vom „Abgasskandal“ betroffenen Pkw VW Tiguan gegen die Beklagte als Verkäuferin geltend.

Der Kläger und die Beklagte schlossen am 10.10.2013 einen Kaufvertrag über ein Fahrzeug der Marke VW Tiguan Sport & Style 4motion 2.0I TDI. Das Fahrzeug wurde dem Kläger am 13.01.2014 übergeben. Für die Selbstabholung wurden Kosten i.H.v. 385,00 € berechnet.

Das Autohaus K… GmbH in B… trat als Vermittlerin des Kaufvertrages mit der Beklagten auf.

Nach Bekanntwerden des so genannten Abgasskandals erklärte der Kläger mit Schreiben vom 13.05.2016 den Rücktritt vom Kaufvertrag. Erforderte die Beklagte dazu auf, den Kaufpreis i.H.v. 36.118,18 € bis zum 26.05.2016 abzüglich gezogener Nutzungen i.H.v. 3.190,44 € zurückzuzahlen. Eine Frist zur Nachbesserung setzte der Kläger nicht.

Die Beklagte wies den Anspruch des Klägers mit Schreiben vom 24.05.2016 (Bl. 35 Buchst. d. GA) zurück. In diesem Schreiben erklärte die Beklagte, das Fahrzeug sei weiterhin technisch sicher und fahrbereit sowie uneingeschränkt im Straßenverkehr nutzbar. Die Volkswagen AG habe dem Kraftfahrtbundesamt bereits die konkreten technischen Maßnahmen vorgestellt. Man arbeitet mit Hochdruck daran, dass sämt[…]


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