AG Trier, Az: 6 C 73/16, Urteil vom 07.12.2016
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.181,03 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.01.2016 zu zahlen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
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Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Zahlung nach Regulierung eines Versicherungsfalles im Außenverhältnis wegen Regress im Innenverhältnis zu der versicherten Person. Zum Zeitpunkt eines Unfalls am 26. März 2015 bestand zwischen dem Beklagten als Versicherungsnehmer und der Klägerin als Versicherungsgesellschaft ein Vertrag über eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. An besagtem Tag kam es nach einem rückwärtigen Einparkvorgang des Beklagten im Parkhaus des Krankenhauses der B. B. in T. dazu, dass ein zufällig anwesender Gärtner unmittelbar nach Verlassen des Pkws den Beklagten ansprach und ihm erklärte, dass es eine Berührung des Beklagtenfahrzeugs mit dem nebenan stehenden Mercedes gegeben hätte. Daraufhin nahm der Beklagte beide Fahrzeuge in Augenschein. Danach entfernte sich der Beklagte von den Fahrzeugen. Der Gärtner informierte die Polizei.
Die polizeilichen Unfallaufnahme erfolgte ca. 30-40 min nach dem Unfallzeitpunkt um 11:06 Uhr.
Der Schaden am beschädigten Mercedes wurde von der Klägerin vorbehaltlos anerkannt und reguliert.
Mit Schreiben vom 24. November 2015 ist die Beklagte ergebnislos unter Fristsetzung zum 31. Dezember 2015 zur Zahlung aufgefordert worden.
Eine formelle Schadensanzeige, d.h. insbesondere das Ausfüllen eines Formulars der Klägerin, wurde vom Beklagten nicht gefordert.
Der Beklagte hat handschriftlich gegenüber der Polizei folgende Angaben gemacht: “
… Einer dieser Gärtner gab mir Zeichen zum Einparken, was ich als fre[…]