Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Nebenkosten sin auch bei der Gewerberaummiete in der Regel binnen zwölf Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode abzurechnen. Nach Eintritt der Abrechnungsreife ist die Forderung von Nebenkostenvorauszahlungen ausgeschlossen, der Anspruch des Vermieters beschränkt sich dann nur noch auf den von ihm darzulegenden Abrechnungssaldo (OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2011, Az: 7 U 54/10).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/nebenkostenabrechnung-bei-gewerberaummietverhaeltnissen_1266/