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Winterdienst – Räum- und Streupflicht

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Pflichten für Hauseigentümer und die Übertragung an Mieter
Der Winter hat viele Facetten. Unter anderem bringt er Schnee und Eis und damit unter Umständen auch jede Menge Ärger mit sich. Nämlich dann, wenn jemand zu Schaden kommt, weil der Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen wurde. Die Verantwortung dafür liegt erst einmal beim Hauseigentümer. Dieser kann das Räumen von Schnee und Eis und das Streuen aber auf seine Mieter übertragen.
Die Verkehrssicherungspflicht trägt grundsätzlich der Hauseigentümer
Hausbesitzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle zugänglichen Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu befreien. Diese Schneeräumpflicht gilt dabei an allen Tagen der Woche. Von Montag bis Samstag von 7 Uhr morgens, am Sonntag von 8 Uhr morgens bis abends um 20 Uhr müssen die Gehwege gefahrlos zu betreten sein. Foto: Paha_L / Bigstock

Klar ist, dass der Eigentümer einer Immobilie dafür Sorge zu tragen hat, dass die an sein Grundstück grenzenden Wege und auch die Zu- und Abgänge von Jedermann gefahrlos genutzt werden können. Das betrifft natürlich auch den Winterdienst. Er haftet, wenn diese Pflicht missachtet wird. Die Folge sind dann Schadensersatzforderungen für Personen- und Sachschäden, unter anderem auch Schmerzensgeld und Schadensersatz für Verdienstausfall. Die Einhaltung dieser Verkehrssicherungspflicht darf der Hauseigentümer aber, laut einem Urteil des Landesgericht Karlsruhe vom 30.05.2006 (Az. 2 O 324/06 =ZMR 2006, 698) auf Dritte übertragen. So kommt es, dass oftmals die Mieter der Immobilie im Winter der Räum- und Streupflicht nachkommen müssen.
Die Räum- und Streupflicht muss eindeutig festgelegt sein
Der Hauseigentümer kann seine Verkehrssicherungspflicht für den Winterdienst also auf den Mieter übertragen. Meist gibt es eine entsprechende Klausel im Mietvertrag oder der Hausordnung. Allerdings muss die Pflichtübernahme eindeutig benannt werden. Es genügt nicht, zu vermerken, dass „alle Pflichten sowohl polizei[…]


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