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Ablauf einer Testamentseröffnung

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Was ist eine Testamentseröffnung?
Im deutschen Erbrecht werden zwei Arten der Erbfolge, also des Übergangs von Vermögen als Folge des Versterbens des Vermögensinhabers an die Erben, unterschieden. Eine dieser beiden Arten ist die gewillkürte Erbfolge, bei der ein Erblasser letztwillig für den Fall seines Todes über sein Vermögen verfügt. Zu diesen letztwilligen Verfügungen gehören Testamente und Erbverträge.

Was passiert mit einem Testament? Wie lange dauert es, bis ein Testament eröffnet wird? Wann findet Testamentseröffnung statt und wie läuft sie ab? Foto: djedzura / Bigstock

Der wesentliche Unterschied zwischen Testamenten und Erbverträgen besteht darin, dass der Erblasser seine im Testament erklärte Willenserklärung jederzeit widerrufen kann, beim Erbvertrag dagegen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vertragspartners. Liegt keine letztwillige Verfügung vor, gilt die gesetzliche, sich an den Verwandtschaftsverhältnissen des Erblassers orientierende, Erbfolge. Problematisch können Erbfälle werden, bei denen lange nach Abwicklung gemäß der Bestimmungen der gesetzlichen Erbfolge unerwartet letztwillige Verfügungen auftauchen.

Das Verfahren, durch das beim Vorliegen eines Testaments den von den Verfügung Betroffenen der Inhalt des Testaments offiziell mitgeteilt wird, wird „Testamentseröffnung“ genannt.
Wer ist zuständig für die Testamentseröffnung?
Die kostenpflichtige Testamentseröffnung fällt in der Regel in den Zuständigkeitsbereich des Nachlassgerichts. Das zuständige Nachlassgericht ist gemäß § 343 FamG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. In Baden-Württemberg sind von dieser Regelung abweichend die dortigen staatlichen Notariate zuständig. In Fällen, in denen der letzte Wohnsitz des Erblassers nicht bekannt ist oder im Ausland war, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg als Nachlassgericht zuständig.
Wie erfährt das Nachlassgericht vom Vorliegen eines Testaments?
Voraussetzung für die Eröffnung eines Testaments ist, dass das Testament dem Nachlassgericht vorliegt. In Fällen, bei denen der Erb[…]


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