Vorgeworfener Verstoß: Erforderlicher Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug um weniger als 4/10 des halben Tachowertes unterschritten
System zur Messung: Verkehrskontrollsystem VKS 3.0
Bearbeitende Behörde: Kreis Recklinghausen
Datum: 06.07.2016
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Kreis Recklinghausen vorgeworfen am 06.07.2016 auf der A 42 in Castrop-Prauxel in Fahrtrichtung Dortmund auf der rechten Fahrspur bei Kilometer 53,899 den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug um weniger als 4/10 des halben Tachowertes nicht eingehalten zu haben. Die Abstandsmessung erfolgte mit einem Verkehrskontrollsystem VKS 3.0.
Von der Kanzlei wurde ein Verkehrssachverständiger mit der Überprüfung der Messung beauftragt. Dieser stellte fest, dass das vorausfahrende Fahrzeug von der mittleren Fahrspur auf die rechte Fahrspur gewechselt hatte vor das Fahrzeug des Mandanten und und keine Ausbildungsnachweise des Mess- und Auswertepersonals in der Bußgeldakte vorhanden waren.
Weitere Informationen zur Abstandsmessung mit dem VKS 3.0 System: Messfehler und Verteidigungsmöglichkeiten.
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