Welche Anforderungen sind im Werkvertragsrecht an eine wirksame Nachbesserungsaufforderung zu stellen? Genügt die Übersendung eines Sachverständigengutachtens den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nachbesserungsaufforderung? Wann kann von einer endgültigen Verweigerung der Durchführung von Nachbesserungsmaßnahmen ausgegangen werden?
Oberlandesgericht Düsseldorf
Az: 22 U 84/15
Urteil vom 18.12.2015
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der Vorsitzenden der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 28.05.2015 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Klägers – wegen der Kosten – gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
A.
Die Beklagte macht – nach Verzicht auf die ehemalige Klageforderung (150 GA) und entsprechendem Teilverzichtsurteil (242 ff. GA) – zuletzt gegen den Kläger im Wege der Widerklage Schadensersatz in Gestalt von Ersatzvornahmekosten in Höhe von 25.035,12 EUR (32.541,59 EUR ./. mit der ehemaligen Klageforderung verrechneter 6.507,47 EUR) nebst Prozesszinsen geltend. Wegen weiterer Einzelheiten wird gemäß § 540 ZPO auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen.
Das Landgericht hat die Widerklage nach Hinweisen (54 ff./67/227/245 GA) und Beweisaufnahme durch Vernehmung der Zeugen Ba. und Bi. (67 ff./74/80 GA), schriftlichem Gutachten des Sachverständigen Bo. (67, 114 ff. GA) nebst mündlichem Ergänzungsguta[…]