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Haushaltsführungsschaden – Stundensatz

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Zusammenfassung: Welcher Stundensatz ist für Haushaltsführungs- und Pflegeleistungen angemessen? Mit dieser Frage setzte sich das Oberlandesgerichtes Celle im anliegenden Beschluss im Zusammenhang mit einer sofortigen Beschwerde gegen die teilweise Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrages auseinander. Die Antragsstellerin hatte einen Stundensatz von 20,00 Euro für angemessen erachtet. Das Gericht hielt einen Stundensatz von 8,00 Euro für angemessen.

Oberlandesgericht Celle
Az: 1 W 14/15
Beschluss vom 02.11.2015

Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 14.09.2015 gegen den ihr Prozesskostenhilfegesuch teilweise zurückweisenden Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 13.08.2015 in Gestalt des der sofortigen Beschwerde teilweise abhelfenden Beschlusses vom 14.09.2015 wird zurückgewiesen.

Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung im A.-Krankenhaus L., dessen Träger die Antragsgegnerin ist.
Die Haftung der Antragsgegnerin für diese Behandlungsfehler ist mit Urteil des Landgerichts Hannover vom 12.05.2014 (Az. 19 O 198/12 = Anlage K 1) dem Grunde nach rechtskräftig festgestellt worden. Mit der nunmehr beabsichtigten Klage verlangt die Antragstellerin materiellen Schadensersatz insbesondere für Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Pflegekosten. Den für die Haushaltsführung angemessenen Stundensatz bemisst die Antragstellerin dabei mit 9,10 € (791,40 € netto pro Monat bei 20 Arbeitsstunden pro Woche). Den Stundensatz für die Pflegeleistungen ihrer Lebenspartnerin beziffert die Antragstellerin auf 20,00 € pro Stunde.
Mit dem angefochtenen Beschluss vom 13.08.2015 (Bl. 114 f. d. A.) hat das Landgericht dem Prozesskostenhilfeantrag der Antragstellerin nur teilweise stattgegeben. Insbesondere hat die Kammer für die Vergütung der Haushaltsführungs- und Pflegeleistungen lediglich jeweils einen Stundensatz von 8,00 € angesetzt. Hiergegen wendet sich die Antragstellerin mit der sofortigen Besch[…]


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