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Rechtsanwälte Kotz GbR

Der Führerschein auf Probe

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Sinn und Zweck der Probezeit
Nachdem Studien belegt hatten, dass verhältnismäßig viele Verkehrsunfälle von jungen Fahranfängern verursacht wurden, reagierte die Politik und führte den Führerschein auf Probe ein. Auf diese Weise sollte das hohe Unfallrisiko von Fahranfängern eingedämmt werden. Seitdem erhalten Führerscheinneulinge ihre Fahrerlaubnis zunächst nur für zwei Jahre auf Probe. Bei diesem Führerschein auf Probe (Download PDF-Ratgeber) handelt es sich um eine reguläre Fahrberechtigung, die jedoch verschärfte Konsequenzen bei einem Fehlverhalten mit sich bringt.
A-Verstoß und B-Verstoß
Um den neuen Verkehrsteilnehmer für das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren werden ihm also härtere Strafen als erfahreneren Autofahrern angedroht. So haben alle eintragungspflichtigen Verstöße, die mit Punkten in Flensburg geahndet werden, Konsequenzen für die Probezeit. Lediglich Verkehrsdelikte, welche nicht im Verkehrszentralregister eingetragen werden, haben keinerlei Einfluss auf die Fahrerlaubnis und die Dauer der Probezeit keinerlei Einfluss. Die weiteren Delikte wurden zum Zwecke der besseren Unterteilung in zwei Kategorien eingeteilt. Bei den sogenannten A-Verstößen handelt es sich um schwerwiegende Zuwiderhandlungen gegen die Regeln des Straßenverkehrs. Zu diesen schwerwiegenden Zuwiderhandlungen gehören beispielsweise Alkohol und Drogen am Steuer, Unfallflucht und Nötigung, Überholen im Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h. Zuwiderhandlungen gegen die Straßenverkehrsordnung hingegen führen zu einem sogenannten B-Verstoß. Zu diesen Delikten gehören zum Beispiel die Gefährdung von Fußgängern beim Abbiegen, das Fahren mit abgefahrenen Reifen, das Telefonieren am Steuer oder ein Kennzeichenmissbrauch.
Das dreistufige Sanktionssystem
Ein einzelner B-Verstoß hat noch keine rechtlichen Konsequenzen bezüglich des Führerscheins auf Probe. Werden in der Probezeit allerdings zwei Verstöße der Gruppe B begangen, entspricht dies ei[…]


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