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Förderdarlehen – Bearbeitungsgebühr bei Unternehmensdarlehensvertrag rechtmäßig?

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Zusammenfassung: Darf eine Bank bei der Gewährung eines Förderdarlehens eine Bearbeitungsgebühr gegenüber einem Unternehmer verlangen? Mit dieser Frage setzte sich das Landgericht Augsburg im anliegenden Urteil auseinander. Der Entscheidung zugrunde lag ein dem Unternehmer gewährter Kredit in Höhe von 300.000 €, welcher als Betriebsmittelkredit zur Unternehmenserweiterung ausgezahlt wurde. Lesen Sie das Urteil hier im Volltext!

Landgericht Augsburg
Az: 31 O 3164/14
Urteil vom 16.12.2014

I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand
Die Parteien streiten um die Rückzahlung eines Bearbeitungsentgeltes, das die Klägerin aufgrund eines mit der Beklagten geschlossenen Ratenkreditvertrages an diese geleistet hat.
Die Parteien schlossen am 05.05.2011 einen Darlehensvertrag in Höhe von 300.000.00 €, wobei die Klägerin Darlehensnehmerin und die Beklagte Darlehensgeberin war. Ausweislich des Darlehensvertrages handelte es sich um einen Betriebsmittelkredit zur Unternehmenserweiterung. Der Darlehensbetrag dieses zweckgebundenen Refinanzierungskredites stammte aus dem Kreditprogramm .”Universalkredit“ der LfA Bayerischen Förderbank und wurde der Beklagten von der … zur Verfügung gestellt. Dies war für die Klägerin aus der Anlage zum Darlehensvertrag ersichtlich. Die Beklagte reichte entsprechend Ziffer 3.2. des Darlehensvertrages das Darlehen zu 100% an die Klägerin aus. Die Klägerin zahlte an die Beklagte am 30.05.2011 das in Ziffer 3.3 des Darlehensvertrages vereinbarte einmalige, sofort fällige und nicht laufzeitabhängige Bearbeitungsentgelt in Höhe von 4,00 % des Darlehensbetrages. Dies entsprach einem Betrag von 12.000,00 €. Die … behielt ihrerseits bei der Auszahlung des Darlehensbetrages an die Beklagte insgesamt 4,00 % des Nennbetrages ein, wovon 2,00% eine Bearbeitungsgebühr und 2,00 % eine Risikoprämie für das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung des Kredits während der Zinsfestschreibungsperiode darstell[…]


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