Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigung mit beiderseitigen Einverständnis
Klassischerweise werden Arbeitsverhältnisse mittels einer einseitigen Willenserklärung, in den meisten Fällen einer Kündigung, beendet. Im Gegensatz zu einer solchen Kündigung können Arbeitsverhältnisse auch im beiderseitigen Einvernehmen per Vertrag aufgelöst werden. Eine beliebte Möglichkeit hierzu stellt der Aufhebungsvertrag dar. Obwohl diese Aufhebungsvereinbarungen schon seit jeher nicht ganz selten sind, werden in letzter Zeit immer mehr Arbeitsverhältnisse durch einen Aufhebungsvertrag beendet. Das Vordringen des Aufhebungsvertrages hat zahlreiche Gründe. Während eine Kündigung als einseitige Erklärung auch wirksam wird, wenn der Vertragspartner nicht einverstanden ist, stellt der Aufhebungsvertrag eine zweiseitige Regelung dar. Daraus folgt, dass beide Vertragsparteien dem Aufhebungsvertrag zustimmen müssen, ansonsten tritt er nicht in Kraft. Den Abschluss eines Aufhebungsvertrags haben damit sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber selbst in der Hand und niemand wird mit überraschend mit vollendeten Tatsachen konfrontiert.
Die Vorteile einer Aufhebungsvereinbarung
Im Zuge der Privatautonomie können die Vertragsparteien im Vergleich zur alternativen ordentlichen Kündigung den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses frei festlegen. Dies hat für den Arbeitgeber den Vorteil, dass er die gesetzlich geregelten Kündigungsfristen nicht einhalten muss. Dies kann durchaus auch für den Arbeitnehmer von Vorteil sein. Sollte dieser zum Beispiel schon eine neue Arbeitsstelle in Aussicht haben, kommt er […]